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Nils

Grünschnabel

  • »Nils« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5

Registrierungsdatum: 16.05.2017

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1

Dienstag, 16. Mai 2017, 16:31

Versicherung kündigen nur zum November?

Hi,
ich befinde mich gerade in einer leider nicht so schönen Situation mit meiner Versicherung. Den Namen muss ich jetzt an der Stelle nicht nennen, aber ihr könnt euch vorstellen, es geht darum, dass sie nicht zahlen wollen. Es handelt sich im einen Glasbruch dessen Ursache leider bis heute unklar ist. Vor zwei Wochen komme ich morgens zum Auto (stand ganz regulär an der Straße nicht weit meiner Wohnung) und bemerke, dass das hintere rechte Fenster zersprungen ist. Repariert wurde das ganze innerhalb von zwei Tagen, aber die Versicherung macht mir jetzt aus irgendeinem Grund Probleme.
Nun aber zu meiner Frage, gibt es eine Sonderregel nach der man im Laufe des Jahres kübndigen darf?

Gruß
Nils

KatzeV12

Tripel-As

Beiträge: 168

Registrierungsdatum: 03.12.2015

Wohnort: Heide (Holstein)

Auto: Y 1.2 840A Bj. 96 , FIAT PALIO WEEKEND 75, Bj. 1999

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2

Dienstag, 16. Mai 2017, 22:36

Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, sprich bezahlt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Das resultiert daher, dass Dir die Versicherung nach reguliertem Schaden ebenfalls kündigen könnte und Du als VN nicht schlechter gestellt sein darfst. Normalerweise laufen Versicherungsveträge vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres. Einige Gesellschaften bieten auch unterjährige Verträge an. Die gehen dann vom tatsächlichen Versicherungsbeginn (bei mir der 23.5.) aus. In Deine Unterlagen schauen macht also Sinn

KatzeV12

Tripel-As

Beiträge: 168

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3

Mittwoch, 17. Mai 2017, 00:32

Die Probleme, die Dir Deine Versicherung macht, heißen die zufällig Vandalismus? Dir hat ein Unbekannter die Scheibe eingeschlgen, nichts gestohlen und Du hast nur eine TK?

Nils

Grünschnabel

  • »Nils« ist der Autor dieses Themas

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4

Donnerstag, 18. Mai 2017, 11:01

Dir hat ein Unbekannter die Scheibe eingeschlgen, nichts gestohlen und Du hast nur eine TK?
Danke für die Antwort :)

Kann sein, dass es Vandalismus war, kann jedoch auch etwas anderes, wie zum Beispiel ein versuchter Diebstahl gewesen sein. Wer weiß das schon? Meiner Meinung nach kein Grund das per se nicht bezahlen zu wollen. Dass Vandalismus leider nicht in in die Teilkasko fällt, weiß ich. Dennoch finde ich sollte eine Autoversicherung versuchen einem entgegenzukommen und nicht strikt alles ablehnen. Zu der Sonderkündigung habe ich mich jetzt durch einige Foren gelesen und mir auch ein Paar offzielle Infos durchgelesen. Auf der Seite von Cosmos findet man in den FAQs folgendes:

"Im Schadenfall (Sonderkündigung)
Im Schadenfall haben Sie und Ihr Versicherer ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung). Die Kündigung Ihres kompletten Vertrags muss innerhalb von einem Monat nach der Schadenabwicklung erfolgen. Sie können dabei bestimmen, ob Ihre Kündigung sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens aber zum Ende des Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit), wirksam werden soll."
Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, sprich bezahlt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Nach der Schadensabwicklung steht da. Heißt das ich habe keins wenn sie nicht bezahlt?

Beiträge: 841

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5

Donnerstag, 18. Mai 2017, 11:45

Ich bin der Meinung eine eingeschlagene Seitenschgeibe allein ist kein Vandalismusschaden! Mir ist es selbst schon so ergangen dass mein Fahrzeug am Rande einer schlecht befestigten Strasse stand und mir dort von einem vorbeifahrenden Fahrzeug ein Stein in die Seitenscheibe gesprungen ist. (Seitenscheibe platt). Von daher muss Dir die Versicherung erstmal Vandalismus nachweisen, was ja zum Beispiel der Fall wäre wenn noch Kratzer oä dazu kämen.

Nils

Grünschnabel

  • »Nils« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5

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6

Donnerstag, 18. Mai 2017, 12:29

Genau so sehe ich das auch.