Du bist nicht angemeldet.

Navigation

Noch kein Mitglied?

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Heute noch, bevor ein Anderer schneller ist!

Information

Service

Top Foren

 »  7893 Threads / 118499 Posts

 »  5512 Threads / 74157 Posts

 »  5197 Threads / 84305 Posts

 »  5015 Threads / 59815 Posts

 »  3487 Threads / 42213 Posts

Toto

Haudegen

  • »Toto« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 549

Registrierungsdatum: 30.05.2008

Wohnort: Witten

Auto: Akfa 156 2.4JTD,Lancia ß Berlina, Fiat Punto Cabrio

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 25. Juli 2013, 18:16

Abnahme §21 oder nicht?

Da ich ja nun bekanntlich mal wieder ein Fahrzeug ohne deutsche Papiere erwarb, habe ich nun wieder die zweifelhafte Ehre mich mit Behördenirrsinn auseinander setzen zu dürfen.
Meines Wissens war bei einem Fahrzeugimport aus dem Ausland eine Abnahme nach §21 erforderlich, hatte ich bei dem importierten 2101 auch gemacht.
Ein Bekannter schickte mir jedoch einen Link zur Homepage der Dekra.
http://www.dekra.de/de/1447
Aus diesem Artikel geht hervor, das eine 21er nicht mehr nötig sei.
Es müssen lediglich die in den französischen Papieren fehlenden und für die deutschen Papiere erforderlichen Daten nachgwiesen werden.
Dies geschieht durch einen vertifizierten Datensatz.
Nach Rücksprache mit dem StVA mußte ich jedoch feststellen, das weder eine Briefkopie,ein Datenblatt von Lancia, noch ein vom TÜV selbst ausgestelltes Datenblatt ein vertifizierter Datensatz sei.
Ein VD bedeute, das das StVA anhand der Gutachtennummer die Fahrzeugtechnik feststellen könne.
Sprich, ich brauche ein Datenblatt mit eingetragener Ident Nummer, welches aber nirgends zu bekommen ist, ausser im Zuge der Abnahme nach §21.
Also, nix mit Import ohne 21er wie es scheint.
Ich werde noch irre! :arg: :catch: :bash:
Ich adoptiere mir einen kleinen Chinesen und nenne ihn GÜNTHER!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Toto« (25. Juli 2013, 18:17)


Don Panoz

Mitglied

Beiträge: 37

Registrierungsdatum: 17.12.2009

Wohnort: Bayern

  • Private Nachricht senden

2

Sonntag, 28. Juli 2013, 00:07

RE: Abnahme §21 oder nicht?

Bisher mußte ich immer eine Abnahme nach §21 machen, egal aus welchem Land das Fahrzeug stammte. :cool:

Toto

Haudegen

  • »Toto« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 549

Registrierungsdatum: 30.05.2008

Wohnort: Witten

Auto: Akfa 156 2.4JTD,Lancia ß Berlina, Fiat Punto Cabrio

  • Private Nachricht senden

3

Sonntag, 28. Juli 2013, 11:07

RE: Abnahme §21 oder nicht?

Ich auch, laut dem Dekra Artikel ist dieses jedoch nicht nötig.
Praktisch jedoch nicht machbar, ....... leider! :bash:
Ich adoptiere mir einen kleinen Chinesen und nenne ihn GÜNTHER!

127-uwe

Foren As

Beiträge: 79

Registrierungsdatum: 22.12.2008

Wohnort: Steinfeld, S-H

Auto: Viele Fiat 127 + Lancia Thema SW

  • Private Nachricht senden

4

Sonntag, 28. Juli 2013, 18:53

Ich kenne das auch nicht anders...
bei meinem italienischen Fiat 127, der zuletzt eine holländische Zulassung hatte, war ebenfalls die Neuabnahme nötig. Alles andere hätte mich aber auch gewundert!

Toto

Haudegen

  • »Toto« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 549

Registrierungsdatum: 30.05.2008

Wohnort: Witten

Auto: Akfa 156 2.4JTD,Lancia ß Berlina, Fiat Punto Cabrio

  • Private Nachricht senden

5

Sonntag, 28. Juli 2013, 19:47

Tja, wird wohl dann doch auf eine 21er hinauslaufen.
Ist auch nicht weiter tragisch da das Auto ja durchrepariert wird.
Knackpunkt bleiben halt die gelben Scheinwerfer!
Ich adoptiere mir einen kleinen Chinesen und nenne ihn GÜNTHER!