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schneemann

Suchtbolzen

  • »schneemann« ist der Autor dieses Themas

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Montag, 27. Mai 2013, 15:51

Iveco Magirus Brandschutztechnik schließt Regulierungsvereinbarung mit kommunalen Spitzenverbänden a

Iveco Magirus Brandschutztechnik schließt Regulierungsvereinbarung mit kommunalen Spitzenverbänden ab - iveco-magirus.com, 16.05.2013

Die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH hat eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen Schadensregulierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum so genannten Feuerwehrbeschaffungskartell abgeschlossen.

Die außergerichtliche Schadensregulierung soll zu einer Befriedung bei allen betroffenen Kommunen führen und wurde auch von Rosenbauer Deutschland sowie Schlingmann unterzeichnet.
Iveco Magirus Brandschutztechnik beteiligt sich an der Regulierungsvereinbarung von insgesamt rund 6,738 Millionen Euro mit 3,221Millionen Euro und trägt somit einen überproportional großen Anteil. Dabei übernimmt Iveco Magirus Brandschutztechnik im Rahmen der vorliegenden Regulierungsvereinbarung auch einen Teil des auf den Hersteller Ziegler entfallenden Kompensationsbetrages, da Ziegler sich bewusst gegen eine Teilnahme an dieser Regulierung entschieden hat. Dass somit auch Ziegler-Kunden entschädigt werden können, versteht Iveco Magirus Brandschutztechnik als wichtigen Beitrag, um eine ganzheitliche Befriedung zu erreichen.

Das eingeholte Sachverständigengutachten, das der Regulierungsvereinbarung zugrunde liegt, hat für den Zeitraum 2000 bis Mitte 2004 statistische Preiseffekte festgestellt. Für den Zeitraum ab Mitte 2004 kann das Gutachten Preiserhöhungen ausschließen.

Iveco Magirus Brandschutztechnik hat seine Richtlinien und Abläufe umfassend überprüft. Von der unabhängigen Zertifizierungsstelle „Zertifizierung Bau e.V.“ wurde dem Unternehmen die Zuverlässigkeit und Eignung bei Vergabeverfahren ausdrücklich bescheinigt.

Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den betroffenen Kommunen ausdrücklich, sich der abgeschlossenen Regulierungsvereinbarung anzuschließen, die der schnellen und einfachen Abwicklung des Schadensausgleichs zwischen den einzelnen Kommunen und den Unternehmen dient.