Du bist nicht angemeldet.

Navigation

Noch kein Mitglied?

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Heute noch, bevor ein Anderer schneller ist!

Information

Service

Top Foren

 »  7893 Threads / 118499 Posts

 »  5512 Threads / 74157 Posts

 »  5197 Threads / 84305 Posts

 »  5015 Threads / 59815 Posts

 »  3487 Threads / 42213 Posts

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CarsFromItaly.info. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Ork176

Routinier

  • »Ork176« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 466

Registrierungsdatum: 06.08.2004

Wohnort: Hamburg

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 23. August 2012, 13:25

Seicento: wann öffnet sich der Airbag? Rechtliche Situation

Hallo Leute,

hab mal eine wichtige Frage?
Ab wieviel km/h öffnet sich der Airbag des Seicento Abarht?

Problem ist folgendes.
Hatte mitte Juli einen Vwerkehrsunfall auf einem Tankstellengelände,
auf dem Weg zur Arbeit.
Die Unfallsituation ist klar. Der Unfallgegner kam von Rechts und hat die Haltelinie missachtet. Wurde auch so von der Polizei aufgenommen.

Nun bekomme ich von der Polizei ein schreiben wegen deutlich erhöhter Geschwindigkeit und ein Bussgeld von 35€.
Weil auch und deshalb meine Frage , die Airbags offen waren.

Ich bin frontal in einen Fiest altes Modell auf die Vorderachse gefahren.
dabei sind meine Airbags aufgegangen, den Schaden finde ich gar nichtmal so schlimm. Es war auch noch nass.

Also meine Frage ab wann geht der Airbag auf?
Weil die Versicherung die Polizeiakte anfordert und dort die erhöhte Geschwindigkeit angegeben wird. Bin aber nicht DEUTLICH zu schnell gefahren.
denke so 20-25 kmh maximal.

aso der seicento steht zum verkauf bei interesse melden.
motor läuft.
Bitte beachte unsere Signatur und Avatar Regeln (Boardregeln, §3 (e))
Die maximale Gesamtgröße der Signatur liegt bei 750x250 Pixel (Breite x Höhe) und sollte nicht größer als 100kB sein.


Beiträge: 746

Registrierungsdatum: 27.08.2004

Wohnort: Hamburg

Auto: Lancia Delta

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 23. August 2012, 13:52

Kann man meiner Meinung nach nicht so genau sagen, es kommt auf die Beschleunigung an, nicht auf die Geschwindigkeit.

Aus einem offenen Airbag eine Geschwindigkeitsübertretung abzuleiten halte ich für sehr fragwürdig.

cobraeyez II

Foren Gott

Beiträge: 2 599

Registrierungsdatum: 24.12.2003

Wohnort: Hohenstein-Ernstthal

  • Private Nachricht senden

3

Donnerstag, 23. August 2012, 14:47

RE: Seicento: wann öffnet sich der Airbag? Rechtliche Situation

Zitat

Original von Ork176
Nun bekomme ich von der Polizei ein schreiben wegen deutlich erhöhter Geschwindigkeit und ein Bussgeld von 35€.

m.e. eine typische verfahrensweise seitens der polizei, die erheben gerne - auch im nachhinein -
fragwürdige anschuldigungen gegen alle unfallbeteiligten, nur um bussgelder verteilen zu können.

wenn du den bescheid als ungerechtfertigt empfindest --> widerspruch einlegen

Punto60Cult

Moderator

Beiträge: 8 358

Registrierungsdatum: 14.10.2004

Wohnort: Frankfurt am Main

Auto: Punto 176 60er Cult

  • Private Nachricht senden

4

Donnerstag, 23. August 2012, 16:28

Widerspruch und Gutachter. Wenn das nix hilft, dann ab zum Anwalt.

Sebastian
Ich Suche:
- Lackierte Stoßstangen

Ich Biete:
- Router Ausverkauf
@ 188 tkm

Anzugpunk

Foren Gott

Beiträge: 2 912

Registrierungsdatum: 15.06.2009

Auto: АвтоВАЗ

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 23. August 2012, 16:45

Widerspruch kannste dir schenken. Biste ewig beschäftigt mit Papierkram, anwalt das machen lassen steht in keinem Verhältnis.

Da es nicht um Punkte oder sowas geht ist in so nem Fall das Klingelgeld zahlen die einzige vernünftige Option. Selbst wenn es ungerechtfertigt wäre.

Aber

Zitat

DEUTLICH zu schnell gefahren.
denke so 20-25 kmh maximal.


Auf einem Tankstellengelände ist das schon viel zu schnell da man hier mit "erhöhter und besonderer Rücksichts und Sorgfaltspflicht" wie auch auf Parkplätzen unterwegs zu sein hat.

OLG Düsseldorf - Az.: 1 U 126/00

Erstmal wegen den Ein und Ausfahrten. (mit 25km/h auf den letzten Metern und dann Vollbremsung fährt man generell nicht an Kreuzungen, Ausfahrten etc. ran)
Zweitens laufen da Menschen und Kinder zwischen den Säulen und da wird mit Öl und Sprit auf den Boden gepritschelt das man ins rutschen geraten kann, und Feuergefahr gibts auch noch.

Damit da ein Richter für dich entscheidet (falls der nicht schon nen hass bekommt weil es sich um läppische 35€ handelt) müsstest du da schon zig Zeugen haben die alle ihre Hand dafür ins Feuer legen das du mit maximal Schrittgeschwindigkeit unterwegs warst. - Angesichts des grades an Kaltverformung beider Unfallfahrzeuge kannste das aber vergessen. Das es nass war kommt noch erschwerend hinzu.

Zahlen und drauß lernen, da kommste nich raus.
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Anzugpunk« (23. August 2012, 16:55)


Ork176

Routinier

  • »Ork176« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 466

Registrierungsdatum: 06.08.2004

Wohnort: Hamburg

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 23. August 2012, 17:31

Ok danke fuer die zahlreichen antworten.
Nur wenn ich dass zahle gibt es folgendes problem.
Meine versicherung meinte wenn es nachweislich ist dass ich zu schnell war,
Kan es negativ fuer mich sein. Die meinten ojektive beurteilung sind nicht rechtens.
Z.b. zeugen etc. Aber wenn der airbag auf gegangen ist sieht es anders aus. Weil die daraus resultieren dass ich zu schnell war. Die polizei hat den unfallgegner die schuld zugewiesen und mir die erhoehte geschwindigkeit.
Will jetzt nicht wegen der erhoehten geschwindgkeit teilschuld bekommen.
Die 35€ waere ja nicht das Problem.
Aber sehe es nicht ein das die aufgrund des offenen airbags auf deutlich zu hoher gedchwindkeit urteilen. Die geschwindgkeit war circa angaben aber denke die war angemessen , wenn jeder weiss wir es an der tachoskale gemeint ist. Schwierige situation.
Bitte beachte unsere Signatur und Avatar Regeln (Boardregeln, §3 (e))
Die maximale Gesamtgröße der Signatur liegt bei 750x250 Pixel (Breite x Höhe) und sollte nicht größer als 100kB sein.


baracuda

Haudegen

Beiträge: 712

Registrierungsdatum: 24.08.2006

Wohnort: Günz

Auto: Audi Q3

  • Private Nachricht senden

7

Donnerstag, 23. August 2012, 17:46

haste den keine verkehrsrechtsschutz ?
war das erste was ich nach mienem unfall damals abgeschlossen hab.
kostet nicht dei welt aber wenn se brauchst bist froh drum :thumb:
ruhe in frieden mein kleiner gt

Anzugpunk

Foren Gott

Beiträge: 2 912

Registrierungsdatum: 15.06.2009

Auto: АвтоВАЗ

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 23. August 2012, 18:33

Zitat

haste den keine verkehrsrechtsschutz ?


Die haben da so paar Monate Fristen bei Neuabschluss. Sowas hat man lieber vor dem Unfall schon abgeschlossen.


BTT

Wenn du nicht zahlst holen die sich halt das Geld über ein Mahnverfahren.

Für das Strafrecht ist der Fall sowieso klar das du zu schnell gefahren bist. Entweder Bußgeld oder nicht. Wenn zahlst ist der Fall abgeschlossen, ansonsten gehts in paar Monaten dann vor ein Gericht.

Da müsstest für deinen Widerspruch dann beweisen das du nicht "zu schnell" gefahren bist. Wie willste das machen?

Du hast nicht wirklich eine Wahl, das bezahlen eines Bußgeldes an den Staat wegen einer Ordnungswidrigkeit (die hätten ja auch bei dir Fahren ohne Gurt feststellen können) ist aber kein Schuldeingeständnis gegenüber der gegnerischen Versicherung über die "Schuld" an der Verursachung des Unfalls (Zivilrecht).

Das sind getrennte Vorgänge. Selbst wenn du also vor dem Unfall zu schnell auf dem Tankstellengelände rumgefahren bist, den Ghettoblaster aufgedreht hast oder deine Reifen nicht eingetragen waren, heißt es ja noch lange nicht das der andere Clow nicht trotzdem die volle Schuld an dem Unfall trägt.


Zitat

Meine versicherung meinte wenn es nachweislich ist dass ich zu schnell war,
Kan es negativ fuer mich sein.


Es kann auch negativ sein wenn man zuviel redet. :P - Deine Haftpflichtversicherung wird sowieso für nichts bezahlen wenn für die dein Unfallgegner schuld ist.
Falls die gegnerische Versicherung das anders sieht und Geld von deiner will wird deine Versicherung dann wiederum gegen die andere Versicherung Klagen. Das betrifft dich dann aber nicht.

Die gegnerische Versicherung ist - wenn der andere Schuld war - zuständig deinen Schaden an deinem Auto zu ersetzen.

Die wollen - wie jede Versicherung- meist aber sowieso nicht zahlen, oder das erst sehr spät. Argumentationen mit Teilschuld sind da auch keine Seltenheit selbst wenn du langsamer gefahren wärst. Das musste also abwarten.
Allerdings ist der Fall ja ein glasklarer Vorfahrtsverstoß deines Unfallgegners. - Die Chancen der Versicherung dir großartig Teilschuld da nachzuweißen sollte eher schwierig werden.

Wenn die Versicherung deinen Schaden nicht gleich voll bezahlt wirst du die sowieso verklagen müssen. Eine Frage von Teilschuld wird man dann vor Gericht klären. (Aber in einem anderen Verfahren als das wegen deiner 35€ Ordnungswidrigkeit)
Wird dich wohl noch länger beschäftigen.

Was tun gegen sture Versicherung und passiven Anwalt?
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anzugpunk« (23. August 2012, 18:35)


cobraeyez II

Foren Gott

Beiträge: 2 599

Registrierungsdatum: 24.12.2003

Wohnort: Hohenstein-Ernstthal

  • Private Nachricht senden

9

Donnerstag, 23. August 2012, 20:32

Zitat

Original von Anzugpunk
Widerspruch kannste dir schenken. Biste ewig beschäftigt mit Papierkram, anwalt das machen lassen steht in keinem Verhältnis.

ach ist das so?

ich war z.b. anfang des jahres unverschuldet in einen verkehrsunfall verwickelt. vorort war noch alles eindeutig,
zwei wochen später kam die erste abenteuerliche anschuldigung im gegenwert von ~100€ und 3 pünktchen.

seit meinem widerspruch ist ruhe - fakt!

die beweislast liegt bei dem, der die vorwürfe erhebt.

rein objektiv kann man fast jeden verkehrsunfall auf eine "der situation nicht angepasste geschwindigkeit" zurückführen,
sonst wäre er ja nicht passiert - besonders praxistauglich ist dieser gedankengang jedenfalls nicht.

Zitat

Original von Anzugpunk
Da es nicht um Punkte oder sowas geht ist in so nem Fall das Klingelgeld zahlen die einzige vernünftige Option. Selbst wenn es ungerechtfertigt wäre.

ich kenne die internen bearbeitungswege der betreffenden stellen nicht, aber das risiko einzugehen, sich mit der bussgeldzahlung
selbst eine teilschuld zuzuschreiben - obwohl offensichtlich ein vorfahrtsverstoß vorliegt - halte ich für wenig clever.

Zitat

Original von Anzugpunk
Da müsstest für deinen Widerspruch dann beweisen das du nicht "zu schnell" gefahren bist. Wie willste das machen?

jetzt wird's lächerlich. :autsch:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (23. August 2012, 20:49)


shar

Lebende Foren Legende

Beiträge: 1 514

Registrierungsdatum: 11.07.2004

Wohnort: Bayern

Auto: Toyota Auris Hybrid Executive

  • Private Nachricht senden

10

Donnerstag, 23. August 2012, 20:51

Servus.

Wann die Airbags auslösen hängt von der Verzögerung ab, die das Airbag-StGr registriert hat.

Als fiktive überzogene Beispiele, um zu verdeutlichen:
Du kannst mit 50 in ein weiches Hindernis fahren und das StGr löst nicht aus.
Du kannst auch mit 30 in ein festes starres Hindernis fahren und die Airbags kommen.

Ganz banal ausgedrückt:
Wenn du mit einer harten Stelle deines Wagens eine harte Stelle des Unfallgegners triffst und so kaum Energie abgebaut wird, dann gehen die Airbags eher auf, als wenn durch Deformation von "weichen" Bauteilen bereits im Vorfeld viel Energie abgebaut wird.

EDIT: Und daß der Cinque/Seicento mehr als schlecht bei Crashtests abgeschlossen hat, ist kein Geheimnis. D.h. die Karosse bzw. die Konstruktion baut u.a. schlecht Energie ab und gibt diese weiter an die Fahrgastzelle, wo der Sensor für die Längsverzögerung (im Falle des Seicentos direkt im StGr) sitzt.


Anbei, was viele nicht wissen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung dient übrigens nicht nur dazu, um gerechtfertigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer zu befriedigen, sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren!


Zitat

Original von Anzugpunk
Für das Strafrecht ist der Fall sowieso klar das du zu schnell gefahren bist. Entweder Bußgeld oder nicht. Wenn zahlst ist der Fall abgeschlossen, ansonsten gehts in paar Monaten dann vor ein Gericht.


Strafrechtlich liegt hier augenscheinlich überhaupt kein Fall vor. Wäre mir neu, daß das fahrlässige verursachen eines Unfalls mit reinem Sachschaden eine Straftat ist.
Wenn ein sog. Bußgeld verhängt wird, liegt keine Straftat vor, da das Strafrecht die Zahlung eines sog. Bußgeldes nicht vorsieht.
Die Zahlung von Geld im Strafrecht nennst sich Geldstrafe.

Wenn er das Bußgeld zahlt, ist das Thema im Verkehrsrecht erledigt.
Legt er Widerspruch ein (oder zahlt nicht), geht der sog. Bußgeldbescheid automatisch vor Gericht, wo er und der Einspruch (bei dem man die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme abzugeben) geprüft wird. Hierdurch wird aus dem sog. Bußgeldverfahren automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOwi) (die entsprechend teurer ist).

Versicherungstechnisch fängt der Spaß für ihn dann u.U. richtig an, da es so dann sehr wahrscheinlich zu einer Quotelung kommt, womit er auf einen Teil seines Schadens sitzen bleibt und zu einem anderen Teil den Schaden des Gegens übernehmen muss (oder eben seine HPF mit der entsprechenden Konsequenz).


Zitat

Da müsstest für deinen Widerspruch dann beweisen das du nicht "zu schnell" gefahren bist. Wie willste das machen?

Hierfür muss erst einmal ein stichhaltiger Beweis vorliegen, daß er zu schnell war.
Das Argument mit dem Airbag klingt zwar erst eimal gut und schüchtert ein, ist aber tendenziell eher zweifelhaft.

Hierzu ist es allerdings m.E. ratsam, einen Rechtsbeistand zu befragen, welche Chancen man hat und dann entsprechend diesen für weitere Schritte zu beauftragen oder eben klein bei zugeben.

Zitat

Die Chancen der Versicherung dir großartig Teilschuld da nachzuweißen sollte eher schwierig werden.

Das ist leichter als man denkt. Die entscheidende Frage hierzu: Wäre der Unfall auch passiert, wenn er langsamer gefahren wäre?

Wenn polizeilich, womöglich noch rechtskräftig (Zahlung des Bußgeldes oder rechtskräftiges VOwi) ein überhöhte Geschwindigkeit festgelegt wurde, ist m.M.n. der erste Schritt getan.


Grüße ~Shar~

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »shar« (23. August 2012, 20:58)


Anzugpunk

Foren Gott

Beiträge: 2 912

Registrierungsdatum: 15.06.2009

Auto: АвтоВАЗ

  • Private Nachricht senden

11

Donnerstag, 23. August 2012, 20:52

Zitat

seit meinem widerspruch ist ruhe - fakt!


Haste schriftlich das das Busgeldverfahren eingestellt wurde?

Falls ja, gut, hat sich gelohnt.

Falls nein. Sei dir mal da nicht so sicher das da Ruhe ist.

Zitat

die beweislast liegt bei dem, der die vorwürfe erhebt


Der hat zwei kaputte Autos, eins mit offenem Airbag und evtl noch ne Aussage von 25km/h als "Beweise". Evtl gibts vielleicht sogar noch ein Tankstellenvideo als Zuckerl oben drauf.



Zitat

rein objektiv kann man jeden verkehrsunfall auf eine "der situation nicht angepasste geschwindigkeit" zurückführen,
sonst wäre er ja nicht passiert - besonders praxistauglich ist dieser gedankengang jedenfalls trotzdem nicht.


Trotzdem ist der Gerichtsfest. Fährste auf der Autobahn schneller wie Richtgeschwindigkeit z.B. bekommste auch wenn die anderen Mist gebaut haben als Unfallteilnehmer mittlerweile immer eine Teilschuld. Wärste nicht da gewesen, wärste auch nicht draufgefahren. Das ist gängige Rechtssprechung.

Zitat

ich kenne die internen bearbeitungswege der betreffenden stellen nicht


Welche Internen? Die Ahnung der Ordnungswidrigkeit hat mit Versicherung und der Schadensregulierung nix zu tun.
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

Ork176

Routinier

  • »Ork176« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 466

Registrierungsdatum: 06.08.2004

Wohnort: Hamburg

  • Private Nachricht senden

12

Donnerstag, 30. August 2012, 13:20

So Leute , stand der Dinge.

Habe den Bußgeldbescheid bekommen 35€ plus weitere Kosten sind 58€
Mein Wiederspruch wurde abgelehnt.
Als Zeuge ist nur der Unfallgegner und Polizei aufgelistet.
Nach Anruf bei der Polizei hieß es müblich, ich sei nicht Schuld am Unfall.
Jetzt bekomme ich folgende Bemerkung im Bußgeldbescheid:

" Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere"

Meine Stellungnahme wurde geprüft und ein einstellen des Verfahrens kam nicht zur stande.
35€ Strafe, plus Kosten des Strafverfahrens 20€, 3,50€ Auslagen=58,50€

Sieht wohl eher so aus als ob ich die volle Schuld bekomme, obwohl ich die mündliche Aussage von der Polizei am Telefon bekommen habe, dass ich nicht auslöser des Unfalls war.

Problem 1 nur. Zahle ich dieses Bußgeld (wäre wohl am einfachsten um weitere Mahnungen zu erhalten), bekenne ich mich ja schuldig.

Problem 2, die Versicherung bekommt die Polizeiakte nicht solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Also ich gezahlt habe.

Somit hänge ich in der Klemme, bezahle ich bekenne ich mich schuldig und der Versicherung bekommt die Akte, dann bekomme ich höchsten Teilschuld oder nix.

Zahle ich nicht, bekomme ich wohl ein Gerichtsverfahren etc und die Versicherung kan nix bearbeiten solange nix fix ist.

Oh man

Hoffe kan mir einer Helfen...

Gruß
Bitte beachte unsere Signatur und Avatar Regeln (Boardregeln, §3 (e))
Die maximale Gesamtgröße der Signatur liegt bei 750x250 Pixel (Breite x Höhe) und sollte nicht größer als 100kB sein.


Punto60Cult

Moderator

Beiträge: 8 358

Registrierungsdatum: 14.10.2004

Wohnort: Frankfurt am Main

Auto: Punto 176 60er Cult

  • Private Nachricht senden

13

Donnerstag, 30. August 2012, 14:47

Hallo

Ja dir kann einer helfen und der heißt Anwalt.

Such dir einen und geh hin und lass dich beraten.

Sebastian
Ich Suche:
- Lackierte Stoßstangen

Ich Biete:
- Router Ausverkauf
@ 188 tkm

Anzugpunk

Foren Gott

Beiträge: 2 912

Registrierungsdatum: 15.06.2009

Auto: АвтоВАЗ

  • Private Nachricht senden

14

Donnerstag, 30. August 2012, 20:02

Nochmal

Zitat

Sieht wohl eher so aus als ob ich die volle Schuld bekomme


Wofür? Zu schnell in der Tankstelle gefahren oder für die Verursachung des Unfalls? Das sind zwei paar Schuhe.

Du kannst natürlich zum Anwalt gehen und wegen den 35€ nen Gerichtsprozess starten, aber die Chancen da zu gewinnen sind für dich extrem gering - 3 Zeugen sprechen gegen dich.
Das kostet dann richtig Asche wenn verlierst darfst nämlich das ganze Verfahren bezahlt + Anwalt dazu.

Das wäre ziemlich dumm, denn alleine dafür bekommste überall nen gebrauchten Seicento.

Wie gesagt:

Zitat

Das bezahlen eines Bußgeldes an den Staat wegen einer Ordnungswidrigkeit (die hätten ja auch bei dir Fahren ohne Gurt feststellen können) ist kein Schuldeingeständnis gegenüber der gegnerischen Versicherung über die "Schuld" an der Verursachung des Unfalls (Zivilrecht).

Das sind getrennte Vorgänge. Selbst wenn du also vor dem Unfall zu schnell auf dem Tankstellengelände rumgefahren bist, den Ghettoblaster aufgedreht hast oder deine Reifen nicht eingetragen waren, heißt es ja noch lange nicht das der andere Clow nicht trotzdem die volle Schuld an dem Unfall trägt.


Zahl das Bußgeld, dein Wiederspruch ist sowieso jetzt aktenkundig, das mit der gegnerischen Versicherung ist ne andere Baustelle.

Die gegnerische Versicherung wird es wahrscheinlich auf Teilschuld rauslaufen lassen, aber das ist überhaupt nicht ungewöhnlich.

Aber man hat dir ja die Vorfahrt genommen und nicht umgekehrt, das ist im normalfall das hauptentscheidende für die Schuldfrage bei der Verursachung vom Unfall. Da das ja laut dir ja sowieso klar ist, von wegen Haltelinie, kam von rechts etc. haste hier nicht zu befürchten das man dir das voll in die Schuhe schieben kann. Wenn die Versicherung es drauf anlegt könnte 25% Teilschuld aber durchaus drin sein. Das wäre dann aber der Streitfall.
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Anzugpunk« (30. August 2012, 20:09)


Ork176

Routinier

  • »Ork176« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 466

Registrierungsdatum: 06.08.2004

Wohnort: Hamburg

  • Private Nachricht senden

15

Donnerstag, 30. August 2012, 22:59

@anzugpunkt.

Danke fuer die hilfreiche Antwort.
So werde ich nun auch vorgehen.
Bezahlen und abwarten was rauskommt.
Dauert eh 6-8 wochen bis die akte bei der versicherung ist.

Ich bedanke vorab schonmal sobald was neues kommt berichte ich.

Gruss
Bitte beachte unsere Signatur und Avatar Regeln (Boardregeln, §3 (e))
Die maximale Gesamtgröße der Signatur liegt bei 750x250 Pixel (Breite x Höhe) und sollte nicht größer als 100kB sein.


Anzugpunk

Foren Gott

Beiträge: 2 912

Registrierungsdatum: 15.06.2009

Auto: АвтоВАЗ

  • Private Nachricht senden

16

Freitag, 31. August 2012, 07:06

Tip noch, wenn Gutachten über den Schaden erstellt wird nimm nen eigenen Gutachter für den Schaden an deinem Seicento.

Falls die gegnerische Versicherung einen schickt wird der das Lied singen dessen Brot er isst. Also deinen Schaden möglichst gering und das Fahrzeug möglichst wertlos bewerten.

Falls die Versicherung dich sehr lange hinhält oder sonst irgendwelche Faxen wie 50% Teilschuld etc. macht, wirklich Beratung bei nem Fachanwalt für Verkehrsrecht einholen, und ggf Gegenmaßnahmen ergreifen.

Und nicht zu ungeldudig werden. solche Dinge ziehen sich leider ewig hin.
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anzugpunk« (31. August 2012, 07:06)


ThorstenBravoHGT

CFI Supporter

Beiträge: 5 243

Registrierungsdatum: 27.09.2003

  • Private Nachricht senden

17

Freitag, 31. August 2012, 13:44

Was sagt uns das wieder? Autofahren ohne Rechtschutzversicherung ist tunlichst zu unterlassen. Habe mich noch nie um so Geschichten gekümmert. Anwalt anrufen, Auto begutachten und reparieren lassen und fertig. Um den Rest können andere streiten. Und im Fall der Fälle zahlt halt mal meine Vers. (bisher immer zu meinen Gunsten geregelt). Dafür hab ich sie doch.

Beiträge: 289

Registrierungsdatum: 13.11.2007

Wohnort: Gelsenkirchen

Auto: Fiat Cinquecento 0.9 JägermeisterProjekt 07-??

  • Private Nachricht senden

18

Donnerstag, 6. September 2012, 14:09

Wie bei mir !

Mir Fährt n Krad in die Beifahrertür.

Mein Gutachter sacht : Schaden von ca 600€ , Gutachter von der Versicherung sacht (Beide Beteiligten , Verursacher und Geschädigter bei HUK) "erkennen wir nicht an" , Nächste Woche Freitag ist Gegenüberstellung...

Ist das eig. Rechtens bzw. normal ?
[sign]*Hust*[/sign]

Anzugpunk

Foren Gott

Beiträge: 2 912

Registrierungsdatum: 15.06.2009

Auto: АвтоВАЗ

  • Private Nachricht senden

19

Donnerstag, 6. September 2012, 16:42

Zitat

Ist das eig. Rechtens bzw. normal ?


Ja es ist normal das Versicherungen rumzicken und nicht zahlen wollen.

Die Versicherung muss aber schon erklären was ihr an den 600€ vom Gutachten zu hoch sein soll oder sonst nicht daran passt.

Wenn der Schaden noch nicht repariert ist kommen die mit Sicherheit noch mit Nachbesichtung ankommen oder mit einem eigenen Gutachten den Schaden "runterhandeln" wollen.

Schuldfrage in der Sache scheint bei dir ja auch eindeutig . "Von rechts zahlt die Versicherung" sagt man ja normal.

Ich würde so argumentieren: 600€ ist doch eigentlich eh beinahe "kleinkram" und was Sie sich so anstellen, wenn sie weniger zahlen wollen sollen sie nen Vorschlag machen wo die Reparatur günstiger/besser vorgenommen wird, wenn du auch bei denen versichert bist auch einfach mal nachfragen ob sie wollen das du die Versicherung wechselst, du zahlst pro Jahr vermutlich mehr wie 600€ an die.
Weltrezession: Schon seit 2007 mittendrin statt nur dabei!

rthrued

Foren Gott

Beiträge: 2 964

Registrierungsdatum: 21.11.2003

Wohnort: Rüdesheim

Auto: Panda/A112

  • Private Nachricht senden

20

Donnerstag, 6. September 2012, 17:32

Zitat

Original von Anzugpunk
Schuldfrage in der Sache scheint bei dir ja auch eindeutig . "Von rechts zahlt die Versicherung" sagt man ja normal.

Nur in England :drive: