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Markus

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21

Dienstag, 19. Juli 2011, 18:54

um wieviel Euro gehts denn überhaupt?


D.h.
wie hoch war der Ersteigerungspreis?
wie hoch ist der Kaufpreis lt. Vertrag?
wie hoch ist der Wert des Autos nach DAT oder Schwacke?


Wenn es hier deutliche Mißverhältnisse gibt, kann der Zöllner die Rechnung durchaus anzweifeln.


Die ganzen Tips hier in Ehren. Dir bleiben nur zwei Möglichkeiten:
Zahlen oder Rechtsanwalt.

LanciaBertone

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22

Dienstag, 19. Juli 2011, 21:29

Mauri du eierst jetzt schon wieder genauso rum wie beim letzten Mal mit der verkehrten Einfuhr...

Geh jetzt unbedingt zum Anwalt, dann lass Dir vom Verkäufer mit einer eidesstattlichen Erklärung(!) bestätigen, dass Du wegen vorhandener Mängel weniger gezahlt hast und gib das alles dem Anwalt.
Wegen so einem Scheisss will man doch keine Vorstrafe kassieren.
Das ist jetzt keine Kleinigkeit mehr da geht um dein Vorstrafenrister, das sollte doch sauber bleiben...

Schluss mit dem Rumeiern... geht zum Anwalt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LanciaBertone« (19. Juli 2011, 21:30)


turbohaller

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23

Mittwoch, 20. Juli 2011, 11:17

Von Leuten, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. keine Staatsbürger sind, wird sofort das Geld kassiert, weil sonst der Aufwand zu groß und teuer wäre das übers Ausland einzufordern.....

Bei uns heißt der Begriff "eidesstattliche Versicherung" wie es im Gesetz steht, nicht daß es hinterher an einem Wort hängt. Aber wie schon gesagt, ein Anwalt hilft da normal weiter und weiß das genau. Und erst recht ist das sinnvoll, wenn schon mal was war.

Und wenn Du öfters so Autos einkaufst und auch noch auffällst, dann kriegst Du schnell noch andere Behörden an den Hals oder wegen mehr Angelegenheiten (Schwarzhandel......).
Gerd

fseres

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24

Mittwoch, 20. Juli 2011, 15:35

@500
Ach, und ein Weigern der Zahlung hätte etwas genützt? Das Auto unterliegt der Sachhaftung, solange fällige Steuern nicht bezahlt werden...

@$teppi
Wie bitte? Der Zoll wirft ihm eine Straftat vor und da gehört das Einbehalten des Kaufvertrags zur Beweissicherung im Steuerstrafverfahren. Daran ist nichts Schikane, einem Mörder wird auch die Tatwaffe als Beweismittel weggenommen. Hatten wir das nicht schon einmal in einem anderen Beitrag ausdiskutiert?

Was soll man denn bitte mit der Kopie eines Kaufvertrags beweisen?

@maurii
Mit der Zahlung gestehst du nichts, aber auch gar nichts ein.

Nun zum Fall:
Das Zollamt konnte gar nicht anders handeln. Die haben eine abgeschlossene Auktion über einen höheren Betrag gefunden, als dass der Kaufvertrag ausgewiesen hat. Der Zoll vermutet nun, dass hier eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt, insbesondere wenn sich aus dem Kaufvertrag nicht ergibt, warum der Kaufvertrag von der Auktion abweicht. Die Anzeige/Strafsache verfolgt das Hauptzollamt, da wirst du in der nächsten Zeit noch Post bekommen. Hätte der Zoll da nichts unternommen, hätten sich die Zöllner selbst strafbar gemacht...

Der Einfuhrabgabenbescheid setzt der Zoll natürlich mit dem höheren Wert fest, die Differenz wird erstattet, wenn sich die Wahrheit für den Zoll eben erschließt. Einspruch einlegen! Hättest du diesen Steuerbescheid nicht bezahlt, dann hättest du das Auto nicht bekommen, da die Ware nicht überlassen werden kann und bis zur Bezahlung der Sachhaftung unterliegt ggf. versteigert werden kann.

Wenn du nicht mit rechtlichen Themen bewandert bist, dann suche dir einen Anwalt. Der bezahlt in deinem Fall dann letztenendes der Zoll, denn wenn das stimmt, was du geschrieben hast, gibt dir die Strafsachenstelle oder spätestens das Gericht recht.

maurii90

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25

Mittwoch, 20. Juli 2011, 16:39

@fsers: könntest du mir eine PM mit deiner e-mail Adresse schicken? Würd gern privat mir dir darüber reden da du dich ja sehr gut auskennst. Wäre echt nett wenn du mir weiter helfen könntest. Will nicht gleich zum Anwalt rennen.

Klar stimmt das was ich geschrieben habe, aber lohnt sich das wegen 130Euro die ich am Zoll mehr gezahlt habe?? Kommt also bei mir drauf an wieviel Buße ich bezahlen muss. Auf dem Kaufvertrag ist ersichtlich warum ich das Auto weniger gezahlt habe, ich habe die Mängel aufgelistet und im Ricardo stand NIX von irgendwelchen Mängel. Der Zollbeamte hat mir dabei auch recht gegeben, dabei aber gemeint er müsste es trotzdem anzeigen.

LanciaBertone

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26

Mittwoch, 20. Juli 2011, 16:49

Mann mann Bub, geh zum Anwalt!!!!!

Es geht doch nicht um die 130 Euro!
Wenn Du der Steuerhinterziehung für schuldig befunden wirst, bist Du vorbestraft - Hast du das immer noch nicht verstanden?


Steuerhinterziehung ist eine Straftat, egal ob 130 Euro oder 130.000 Euro...
Willst dir wegen deiner Trägheit eine Vorstrafe kassieren???

Geh unbedingt zum Anwalt und lege innerhalb der Frist unbedingt Einspruch ein, wie es fseres geschrieben hat...
Wenn sich dann rausstellt dass Du unschuldig bist, trägt der Zoll bzw der Staat auch die Anwaltskosten...

GTdriver

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27

Mittwoch, 20. Juli 2011, 17:41

@ Mauri

Wann hast Du das Auto gekauft? Wie lang ist das her?

Möglichkeit wäre das Du vom Kaufvertrag zurücktrittst aufgrund der Mängel nach Absprache mit dem Verkäufer ;-)

Wo kein Vetrag zustande gekommen ist, da kann auch nichts verlangt werden.

Was Du mit dem Verkäufer im Nachgang ausmachst ist dein Ding ;-)
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

Die Erinnerung an euch wird nie vergehen!

*Mul*17.08.2008

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GTdriver« (20. Juli 2011, 17:51)


fseres

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28

Mittwoch, 20. Juli 2011, 17:58

Ich würde dir gerne helfen, aber ich darf nicht. Ich kann keine Rechtsberatung machen, da ich kein Anwalt bin. Wenn da was in die Hose geht, weil du auf mich gehört hast, dann habe ich den schwarzen Peter. Bitte verstehe das nicht falsch, ich möchte dir da auch nichts unterstellen, aber ich darf es nicht. Nicht weil ich das nicht will... :-(

Es wird ja nicht bei den 130 Euro bleiben, du wirst noch ein Strafmandat bekommen bzw. wird dir das Hauptzollamt zunächst rechtliches Gehör schenken. Wenn du sonst noch unbescholten bist, dann kannst du zusätzlich noch mit Geldstrafen rechnen.

Ich glaube nicht, dass du ne Vorstrafe deswegen bekommst, aber die Geldstrafe wird so -ich bin da kein Experte, aber man bekommt das ja mit- sicher 500-1500 Euro zusätzlich ausmachen. Vorbestraft bist du erst ab 91 Tagessätze aufwärts.

Der Zöllner vor Ort kann eben nicht ermitteln wie es die Strafsachenstelle tun kann, der Zöllner vor Ort muss ein Verfahren einleiten -ob er will, oder nicht- und trotzdem kann er A sagen, B meinen und C glauben. Ist wie bei jedem Mensch eben. Der entscheidet nach Aktenlage und da sind eben zwei verschiedene Beträge...

Tue dir ein gefallen und gehe zum Anwalt. Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich das auch nicht ohne Anwalt durchziehen.

fseres

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29

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:03

Zitat

Original von GTdriver
@ Mauri

Wann hast Du das Auto gekauft? Wie lang ist das her?

Möglichkeit wäre das Du vom Kaufvertrag zurücktrittst aufgrund der Mängel nach Absprache mit dem Verkäufer ;-)

Wo kein Vetrag zustande gekommen ist, da kann auch nichts verlangt werden.

Was Du mit dem Verkäufer im Nachgang ausmachst ist dein Ding ;-)

Sorry, aber dieser Beitrag wäre besser nicht geschrieben worden...

Wenn kein Kaufvertrag existiert, dann hat das Auto ja keinen Wert von 0 €, sondern dann wird das Auto entweder vom Zoll geschätzt (DAT, Autoportale im Internet) oder es wird einem Sachverständigen vorgeführt. Das, was du da vorschlägst ist mit Abstand das Dümmste, was man in der Situation tun kann...

...Gut, evtl. fällt jemand anderem hier im Forum ja noch was blöderes ein...

GTdriver

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30

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:19

Er soll einfach vom Kaufvertrag zurücktreten wenn möglich! Das heißt er erwirbt dieses Fahrzeug nicht mehr aufgrund der Mängel! Wo ist das Problem?
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

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*Mul*17.08.2008

fseres

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31

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:38

Zitat

Original von GTdriver
Er soll einfach vom Kaufvertrag zurücktreten wenn möglich! Das heißt er erwirbt dieses Fahrzeug nicht mehr aufgrund der Mängel! Wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass das den Zoll einfach nicht interessiert:

Das Auto ist schon in Deutschland und wurde auch schon verzollt. Vorgang erledigt. Es gibt keine zollrechtliche Möglichkeit, das rückabzuwickeln. Die Mängel waren ihm ja schon vorher bekannt, diese wurden ja auch schon so in den Kaufvertrag geschrieben.

Zudem würde das die Strafsache nicht aus der Welt schaffen. Du kannst ja auch nicht die CD kaufen, wenn dich ein Kaufhausdedektiv bei dem Versuch, diese CD zu stehlen, erwischt hat, Anzeige bei der Polizei aufgegeben hat, um straffrei aus der ganzen Geschichte herauszukommen.

Markus

Super Moderator

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32

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:39

Das er das Auto mittlerweile in Deutschland stehen hat........

Und wenn er es jetzt zurückbringt, wie soll er es dann wieder nach Deutschland einführen? Mit einem neuen Kaufvertrag?

Sorry. Blöder Vorschlag. Schließlich möchte er das Auto haben.


Manchmal sollte man auch nachdenken, was man schreibt. Schließlich lesen hier auch Beamte mit.

GTdriver

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33

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:57

OK. Ich hab das nicht gelesen das er den Wagen schon in D hat.

Dann geht das natürlich nicht!
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maurii90

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34

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:57

@fseres: Es ging eigentlich nicht darum das ich Tips von dir bevolgen soll, sondern eher um Fragen in Bezug auf dessen. Da kommt keine Frage wie: was
soll ich machen etc. da du dich ja auskennst wollte ich einfach nur bei Fragen auch eine Antwort von jemand (nicht Anwalt) bekommen. Aber trotzdem Danke.

Also wenn es keine Vorstrafe dafür gibt (erst ab 91 tagessätze) und die Geldstrafe nicht so hoch wird dann werde ich diese Gelstrafe zahlen um nicht
noch mehr Zahlen zu müssen. Das haben die Zöllner dort auch gemeint. "Zwichen Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist ein großer unterschied", mit diesen Wörtern durfte ich gehen.
Sie haben am Zollamt auch gemeint, es könnte zu keiner Strafe kommen oder so um die 100Euro da ich noch ein Student bin und nicht viel Verdiene.

Das Hauptzollamt könnte doch auch einfach mir recht geben, oder den geminderten Betrag einsehen und keine Strafe schicken.
Oder lieg ich da total falsch?!


Weis villeicht jemand wieviele Tagessätze bei einem "Verdacht auf Steuerhinterziehung" gezahlt werden müssen?!


mfg

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shopper

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35

Mittwoch, 20. Juli 2011, 19:22

ich verstehe dein problem nicht

im auktionstext sind mängel nicht genannt worden... richtig..?
du hast sie bei in augenscheinnahmen erkannt und dadurch eine
kaufpreisminderung ausgehandelt...

der verkäufer weiss das und wird dieses auch aussagen... nehme ich mal an
denn sonst würde er sich ja auch belasten... da er beihilfe zur hinterziehung leistete...


der grund des niedrigeren preises ist doch schlüssig...
alles was du hier erfährst läuft darauf hinaus das du zu einem ANWALT gehen sollst...!!!!!!!!!

du willst freiwilig eine höhere einfuhr steuer zahlen..?
und nimmst sogar eine geldstrafe in kauf...?

bedenke kapitalstrafen sind teurer als wenn du wen verhaust oder missbrauchst... lezteres in diesem falle wohl nicht


und selbst wenn du um eine "vorstrafe" herumkommst
gespeichert wird die in jedem falle... und bei einem weiterem fall
wirds dir unter garantie angerechnet


es gibt das "normale" führungszeugniss und dann noch das polizeiliche


tue dir einen gefallen
nimm dir einen rechtsbeistand

denn wenn du dich schon durch solch platetüden durch die zoll-beamten beeindrucken lässt...... :beten:



und wenn du dieses nicht tust....
dann tue uns einen gefallen... fang dann nicht das heulen an... du wolltest es ja so haben
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »shopper« (20. Juli 2011, 19:24)


LanciaBertone

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36

Mittwoch, 20. Juli 2011, 21:11

Zitat

Original von maurii90
@fseres: Es ging eigentlich nicht darum das ich Tips von dir bevolgen soll, sondern eher um Fragen in Bezug auf dessen. Da kommt keine Frage wie: was
soll ich machen etc. da du dich ja auskennst wollte ich einfach nur bei Fragen auch eine Antwort von jemand (nicht Anwalt) bekommen. Aber trotzdem Danke.

Also wenn es keine Vorstrafe dafür gibt (erst ab 91 tagessätze) und die Geldstrafe nicht so hoch wird dann werde ich diese Gelstrafe zahlen um nicht
noch mehr Zahlen zu müssen. Das haben die Zöllner dort auch gemeint. "Zwichen Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist ein großer unterschied", mit diesen Wörtern durfte ich gehen.
Sie haben am Zollamt auch gemeint, es könnte zu keiner Strafe kommen oder so um die 100Euro da ich noch ein Student bin und nicht viel Verdiene.

Das Hauptzollamt könnte doch auch einfach mir recht geben, oder den geminderten Betrag einsehen und keine Strafe schicken.
Oder lieg ich da total falsch?!


Weis villeicht jemand wieviele Tagessätze bei einem "Verdacht auf Steuerhinterziehung" gezahlt werden müssen?!


mfg


Weisst was, wenn Du das net kapieren willst dass Du dir nur einen Gefallen tust, wenn Du zum Anwalt gehst, dann geschiet es dir recht wenn Du wegen deiner eigenen Dummheit bestraft wirst...

Wie kann man da nur so rumeiern...

fseres

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37

Mittwoch, 20. Juli 2011, 22:16

Das Hauptzollamt ermittelt erst mal den Fall neu. Es wird dich anschreiben und dir rechtliches Gehör verschaffen. Natürlich kannst du dem Hauptzollamt gegenüber auch selbst antworten, du hast ja Zeugen, die bestätigen können, welcher Betrag wirklich geflossen ist, zudem gibt es auch noch den Kaufvertrag als Beweis. Auf jeden Fall entscheiden andere Zöllner dann nochmals über den Fall bzw. binden die Staatsanwaltschaft ein. Der Richter entscheidet dann nochmals unabhängig über den Strafbefehl.

Gerade weil du Student bist und wenig Geld hast lohnt der Gang zum Anwalt. Höhere Einkommen können mit Strafbefehlen leichter umgehen als Personen mit geringem Einkommen.

Deine Möglichkeiten:

1. Zum Anwalt gehen (Für dich der einfachste Weg, geringstes Kostenrisiko, geringster Aufwand)

2. Verfahren selbst durchziehen (Einspruch zum Steuerbescheid, Schriftverkehr wegen des evtl. eingeleiteten Strafverfahrens. Größeres Kostenrisiko, kann in die Hose gehen, größerer Aufwand für dich, evtl dann trotzde doch zum Anwalt)

3. Nichts tun. Volles Kostenrisiko (höherer Steuerbescheid, evtl. Geldstrafe). Bei Strafbefehl Aktenkundigkeit, nächstes Mal wirds dann noch teurer.

4. Kombination der Varianten. Nichts tun außer dem Einspruch mit ausführlicher Begründung, Nennung der Zeugen mit Anschrift etc., ggf. im Ermittlungsverfahren der Strafsachenstelle nochmal selbige Äußerungen tätigen, oder nichts tun bis zum (etwaigen) Strafbefehl und dann mit Anwalt gegen den Strafbefehl vorgehen. Aufwand, Risiko und Kosten eben unterschiedlich

Ich würde gleich von Anfang an für reinen Tisch sorgen und zum Anwalt gehen.

Was dir für den Einspruch helfen könnte (hier musst du dich aber als Laie schon einlesen, zeitintensiv!)
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a…hren/index.html

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a…wert/index.html


Infos zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

Punto60Cult

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38

Donnerstag, 21. Juli 2011, 09:30

Geht doch einfach mal zum Anwalt, ein erstes Gespräch kostet nicht wirklich viel und du weist woran du bist.

Sebastian
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turbohaller

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39

Donnerstag, 21. Juli 2011, 12:05

Nur mal am Rande: wenn Du Student bist und nur ein geringes (nachweisbar) Einkommen hast, dann kannst Du zum nächsten Amtsgericht gehen und einen sogenannten Beratungsgutschein beantragen (natürlich begründen, mündlich mit Unterlagen). Mit diesem Gutschein gehst Du zu einem Anwalt. Der Anwalt kann höchstens dann ca. 20 Euro verlangen und ist verpflichtet 1 Schreiben im Rahmen der Beratung kostenlos aufzusetzen. Für mehr müßtest Du zahlen. Mit einem größeren Einkommen geht das aber nicht.
Gerd

maurii90

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40

Donnerstag, 21. Juli 2011, 15:50

Hai danke an allen,

werde mich jetzt mal bei nem Anwalt informieren. Hatte leider
wenig Zeit wegen der Prüfungsphase, aber die hab ich nun auch schon überstanden.

@fseres: Vielen Dank sehr Hilfreich von dir. :D

mfg