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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LanciaBertone« (19. Juli 2011, 21:30)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GTdriver« (20. Juli 2011, 17:51)
Zitat
Original von GTdriver
@ Mauri
Wann hast Du das Auto gekauft? Wie lang ist das her?
Möglichkeit wäre das Du vom Kaufvertrag zurücktrittst aufgrund der Mängel nach Absprache mit dem Verkäufer ;-)
Wo kein Vetrag zustande gekommen ist, da kann auch nichts verlangt werden.
Was Du mit dem Verkäufer im Nachgang ausmachst ist dein Ding ;-)
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Zitat
Original von GTdriver
Er soll einfach vom Kaufvertrag zurücktreten wenn möglich! Das heißt er erwirbt dieses Fahrzeug nicht mehr aufgrund der Mängel! Wo ist das Problem?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »maurii90« (20. Juli 2011, 19:01)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »shopper« (20. Juli 2011, 19:24)
Zitat
Original von maurii90
@fseres: Es ging eigentlich nicht darum das ich Tips von dir bevolgen soll, sondern eher um Fragen in Bezug auf dessen. Da kommt keine Frage wie: was
soll ich machen etc. da du dich ja auskennst wollte ich einfach nur bei Fragen auch eine Antwort von jemand (nicht Anwalt) bekommen. Aber trotzdem Danke.
Also wenn es keine Vorstrafe dafür gibt (erst ab 91 tagessätze) und die Geldstrafe nicht so hoch wird dann werde ich diese Gelstrafe zahlen um nicht
noch mehr Zahlen zu müssen. Das haben die Zöllner dort auch gemeint. "Zwichen Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist ein großer unterschied", mit diesen Wörtern durfte ich gehen.
Sie haben am Zollamt auch gemeint, es könnte zu keiner Strafe kommen oder so um die 100Euro da ich noch ein Student bin und nicht viel Verdiene.
Das Hauptzollamt könnte doch auch einfach mir recht geben, oder den geminderten Betrag einsehen und keine Strafe schicken.
Oder lieg ich da total falsch?!
Weis villeicht jemand wieviele Tagessätze bei einem "Verdacht auf Steuerhinterziehung" gezahlt werden müssen?!
mfg
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