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BloX

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1

Montag, 18. Oktober 2010, 14:22

BAFÖG oder AMT ?? was steht mir zu ?

Hi leute wie einige mitbekommen haben wollte ich nochmal ne ausbildung starten dieses mach ich auch!! KFZ-Mechatroniker im ersten jahr.

das erste Jahr ist vollzeit schule also sprich man bekommt keinen zahltag.

Jetzt meine missliche lage bin 23 wohne schon seit mehreren jahren nicht mehr daheim und kann es mir nicht leisten kein geld zu kriegen.

So dann meinte ein Kumpel beantrage doch Schüler Bafög so dieses gemacht . Letzten Freitag hab ich ne absage bekommen da laut Landratsamt ich wieder nachhause ziehen könnte da meine eltern ja nur 8 km von mir entfernt wohnen. So hin oder her es geht einfach nicht das ich wieder daheim wohne ( hab fast keinen kontakt mit meinen eltern ).

So Beim Landratsamt angerufen und mit ihnen diskutiert die meinten wenn ich BAFÖG nicht bekomme bekomme ich vom AMT ARbeitslosen geld 2. Nun war ich heute dort und die meinten ich seie noch zu jung um da was zu bekommen wäre ich 25 würde mir was zustehen sonst könnten mich ja meine eltern verhalten :gaga:

jetzt meine Frage steht mir wirklich nichts zu :bash: ?

Kann ja nicht sein das man versucht was aus sich zu machen und keine Unterstüzung bekommt :heul:

danke im voraus

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2

Montag, 18. Oktober 2010, 14:35

Da gibt es glaub ne Härtefallregelung wenn man mit seinen Eltern nicht mehr zusammen wohnen kann oder so. Weil man sich nicht mit denen versteht. Irgendwie so ähnlich.

flashas

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3

Montag, 18. Oktober 2010, 15:09

Zitat

Original von PuntoED-55
Da gibt es glaub ne Härtefallregelung wenn man mit seinen Eltern nicht mehr zusammen wohnen kann oder so. Weil man sich nicht mit denen versteht. Irgendwie so ähnlich.

Härtefall heißt auch Härtefall. Gedacht ist das dafür, wenn Kinder geschlagen (oder Schlimmeres...) werden.

Also Bafög bekommt man (prinzipiell) gesagt, wenn man einen Anspruch hat (ich kenne mich mit Ausbildung etc. nicht aus) und Eltern wenig verdienen, man selbst auch und nicht viel angespart hat. Und das dann selbst wenn man bei seinen Eltern wohnt! Verdienen zB die Eltern zu viel, hat das Kind einen Anspruch auf Unterhalt von selbigen.

Aber "nochmal eine Ausbildung starten" kann bedeuten, dass es nichts wird. Oft gilt das ganze Blabla nur für den "ersten Versuch"...


Ansonsten wie viele Studenten: Kredit und nachher abstottern. Gesamt sollte es aber ein Plus-Geschäft bleiben ;)
Durch die Ausbildung an sich bekommst du ja Summen, die du sonst evtl. nicht bekommen würdest.

Aber verlässliche Info bekommst du nur von entsprechenden Stellen. Gibt's da nicht so Beratungsmöglichkeiten?
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4

Montag, 18. Oktober 2010, 15:14

Zitat

Original von flashas

Zitat

Original von PuntoED-55
Da gibt es glaub ne Härtefallregelung wenn man mit seinen Eltern nicht mehr zusammen wohnen kann oder so. Weil man sich nicht mit denen versteht. Irgendwie so ähnlich.

Härtefall heißt auch Härtefall. Gedacht ist das dafür, wenn Kinder geschlagen (oder Schlimmeres...) werden.

Also Bafög bekommt man (prinzipiell) gesagt, wenn man einen Anspruch hat (ich kenne mich mit Ausbildung etc. nicht aus) und Eltern wenig verdienen, man selbst auch und nicht viel angespart hat. Und das dann selbst wenn man bei seinen Eltern wohnt! Verdienen zB die Eltern zu viel, hat das Kind einen Anspruch auf Unterhalt von selbigen.

Aber "nochmal eine Ausbildung starten" kann bedeuten, dass es nichts wird. Oft gilt das ganze Blabla nur für den "ersten Versuch"...


Ansonsten wie viele Studenten: Kredit und nachher abstottern. Gesamt sollte es aber ein Plus-Geschäft bleiben ;)
Durch die Ausbildung an sich bekommst du ja Summen, die du sonst evtl. nicht bekommen würdest.

Aber verlässliche Info bekommst du nur von entsprechenden Stellen. Gibt's da nicht so Beratungsmöglichkeiten?


wenn ich wüsste an wenn ich mich noch wenden kann würde ich es sofort tun ;-(

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Montag, 18. Oktober 2010, 15:16

Abschließend kann das nur nach persönlicher Vorsprache geklärt werden. Ich würde mir einen Termin, wahlweise auf der Bafögstelle, oder dem Amt, geben lassen, und diese Fragen persönlich klären. Das ist doch immer besser.

Die Hauptfrage ist, hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Falls nein, sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig, solange du in deiner Ausbildung kein/sehr wenig Geld verdienst. Das gilt glaube ich bis zum 25. oder 27. Lebensjahr. Eins von beidem. Dann müssten dir deine Eltern monatlich eine gewisse Summe zahlen, können sie das nicht (Arbeitslosigkeit, sehr geringer Verdienst etc.), kann das sicherlich auch vom Amt übernommen werden.

Wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, sind deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Sprich, der Staat müsste dafür aufkommen. Der hat nun aber logischerweise keine Lust (und das ist auch richtig so!) jedem die Wohnung zu bezahlen "weil er sich nicht mehr so gut mit seinen Eltern versteht".

Wie gesagt, mach einen Termin auf dem Amt und lass dich dort umfassend beraten. Rede mit deinen Eltern, ob sie dich villeicht finanziell unterstützen können, bis du in der Ausbildung dein eigenes Geld verdienst. Villeicht ist auch ein Nebenjob geeignet, um 1 Jahr "geldlose" Zeit zu überbrücken.
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6

Montag, 18. Oktober 2010, 15:53

Zitat

Original von BloX
wenn ich wüsste an wenn ich mich noch wenden kann würde ich es sofort tun ;-(


Dafür gibt es das Sozialhilfeamt... Google weiß da auch sehr viel

flashas

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7

Montag, 18. Oktober 2010, 16:05

Zitat

Original von Fragezeichen
Wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, sind deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Sprich, der Staat müsste dafür aufkommen.

Im Allgemeinen würde ich sagen, dass der Statt genau dann eben genauso wenig aufkommt...

Frag doch mal den hier ;)
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner
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8

Montag, 18. Oktober 2010, 16:33

Kann gut sein, damit kenn ich mich jetzt nicht gut genug aus.
Im Allgemeinen gilt natürlich: drum prüfe, wer sich ewig bindet. Ist die Berufsausbildung einmal abgeschlossen, wird es natürlich eng mit staatlicher Bezuschussung, immerhin kann man ja nun sein eigenes Geld verdienen.

Wie gesagt: 1 Jahr zu überbrücken sollte möglich sein. Nebenjob, Eltern fragen.
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9

Montag, 18. Oktober 2010, 17:23

Zitat

Original von Fragezeichen
Kann gut sein, damit kenn ich mich jetzt nicht gut genug aus.
Im Allgemeinen gilt natürlich: drum prüfe, wer sich ewig bindet. Ist die Berufsausbildung einmal abgeschlossen, wird es natürlich eng mit staatlicher Bezuschussung, immerhin kann man ja nun sein eigenes Geld verdienen.

Wie gesagt: 1 Jahr zu überbrücken sollte möglich sein. Nebenjob, Eltern fragen.


also eltern fragen kann ich knicken muss halt mit jobs das irgend wie überbrücken ;-(

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Montag, 18. Oktober 2010, 17:44

Hi

Das ist eigentlich ganz einfach.

Erstens steht dir Kindergeld zu.

Für alles andere sind deine Eltern dran, so lange die noch genug haben wird das nix werden mit Unterstützung. Nen Uni Kollege von mir hat das durch. Der ist gegen seine Eltern vor Gericht gegangen.

Sebastian
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Nin0

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Montag, 18. Oktober 2010, 17:48

Würde nen Kredit aufnehmen, sodass du wenigstens das nötige Geld hast um über die Runden zu kommen. Im August kommst ja dann ins 2. Jahr und dann verdienst was. 5000€ bis August sollten reichen, mehr würdest du als KFZ-ler in der Lehre auch nicht bekommen. Oder eben so nen 400€ job..da musst ja nur paar Stunden in der Woche arbeiten. Aber eigentlich macht man sowas ja, bevor man sich in so nen Schlamassel stürzt :hmm:
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flashas

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12

Montag, 18. Oktober 2010, 18:05

Zitat

Original von Punto60Cult
Für alles andere sind deine Eltern dran, so lange die noch genug haben wird das nix werden mit Unterstützung. Nen Uni Kollege von mir hat das durch. Der ist gegen seine Eltern vor Gericht gegangen.

Generell schon, aber mein gefährliches Halbwissen sagt: Nach der ersten erfolgreichen Ausbildung gilt das alles nicht mehr. Und dem Anschein nach wäre das hier der Fall...

Ich hab' von der Materie halt echt nicht viel Ahnung, aber die Harz'er kriegen doch auch gerne mal eine Umschulung finanziert - über die Richtung vll?
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13

Montag, 18. Oktober 2010, 18:16

Zitat

Original von flashas

Zitat

Original von Punto60Cult
Für alles andere sind deine Eltern dran, so lange die noch genug haben wird das nix werden mit Unterstützung. Nen Uni Kollege von mir hat das durch. Der ist gegen seine Eltern vor Gericht gegangen.

Generell schon, aber mein gefährliches Halbwissen sagt: Nach der ersten erfolgreichen Ausbildung gilt das alles nicht mehr. Und dem Anschein nach wäre das hier der Fall...

Ich hab' von der Materie halt echt nicht viel Ahnung, aber die Harz'er kriegen doch auch gerne mal eine Umschulung finanziert - über die Richtung vll?


ne steht mir nicht zu so das arbeitsamt

@nino: ja hab kurzfristig eine zusage bekommen ;-( von dem her war das nicht geplannt und glaub nicht das ich kreditwürdig bin wenn ich ja nichts verdiene

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Anzugpunk

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Montag, 18. Oktober 2010, 18:34

Zitat

Würde nen Kredit aufnehmen, sodass du wenigstens das nötige Geld hast um über die Runden zu kommen.


Genau, erstmal Schulden machen, und wenns mit der Ausbildung dann nicht klappt kommt später Peter Zwegat? :ugly:


Zitat

und glaub nicht das ich kreditwürdig bin wenn ich ja nichts verdiene


Och, bei den "JederkriegtGeld"-Banken geht das schon, aber danach kannste bis 30 in die Privatinsolvenz gehen solang es diese Regelung gibt. Ansonsten wirste geschoren, geschlachtet, filetiert und die Knochen noch ausgekocht. :ugly:


Deutschland ist sowieso jeder Staatsbürger Sklave/Personal vom Staat, und Massa-BRD hat tatsächlich ein paar Almosen zu bieten um möglichst viele Abhängige zu dissen und ihnen alles vorschreiben zu können.

Hast du jetzt ne Ausbildung schon abgeschlossen?

Also im Prinzip gibts die Möglichkeiten
-Berufsausbildungsbeihilfe (fällt bei Zweitausbildung wohl weg, genau wie HartzIV)
-Wohngeld/Wohnkostenzuschuss bei der ARGE

-Wenn es kein Bafög gibt kann ein Anspruch auf Grundsicherung nach SGB2 bestehen.
Ansprechpartner ist auch die Arbeitslosigkeitsförderung.

-Kindergeldanspruch besteht auch noch.


Zitat

das erste Jahr ist vollzeit schule also sprich man bekommt keinen zahltag.


Was soll das überhaupt heißen? im ersten Jahr ganze Zeit nur Schule und keine Ausbildungsvergütung? Gibts überhaupt nen Betrieb? :pfeif:
Warum willste das überhaupt machen? Bei so nem Scheiss kann man auch gleich unter die Brücke ziehen.
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Nin0

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15

Montag, 18. Oktober 2010, 18:38

@Punk: Nein, soweit ich weiss hat er keine abgeschlossene Ausbildung.

Gibt viele Betriebe, die ihre Azubis im ersten Jahr in die Schule schicken. Die lernen dort alles, was man im ersten Jahr halt so wissen sollte. Im 2. Jahr gehts dann in Betrieb und nur 1-2mal in der Woche zur Schule.
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Anzugpunk

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16

Montag, 18. Oktober 2010, 18:48

Zitat

Gibt viele Betriebe, die ihre Azubis im ersten Jahr in die Schule schicken. Die lernen dort alles, was man im ersten Jahr halt so wissen sollte. Im 2. Jahr gehts dann in Betrieb und nur 1-2mal in der Woche zur Schule.


Und übernommen wird man danach auch nicht. :catch:
Zumal man soviel als einfacher KFZler auch nicht (legal) verdient.

Ziemlich uninteressant und unattraktiv würde ich mal behaupten, so kommt man ja nie auf nen halbwegs grünen Zweig, wenn man irgendwo Regale einräumt oder Gläser wäscht hat man mehr von. :pfeif:

Wenn man Ausbildung machen will gibts auch Betriebe die etwas bezahlen wollen/können -würd was vernünftigeres suchen.
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17

Montag, 18. Oktober 2010, 19:17

In seinem Profil steht, er ist Industriekaufmann. Das kommt auch in seinen Posts implizit rüber, denn ohne Berufsausbildung würde sich die Frage ja gar nicht stellen. Dann wäre er doch Kindergeld- und Unterhaltsberechtigt.

Des Weiteren ist eine komplette Ausbildung auch wohl kaum als Umschulung übers Amt zu verrechnen. Warum auch? Normale Ausbildungen werden mit ein paar Euro vergütet, ist das nicht der Fall, sollte man sich genau überlegen, ob es sinvoll ist diese Ausbildung wirklich anzutreten.

So sehe ich jetzt nicht allzuviele Möglichkeiten. Von Krediten kann ich nur abraten. Er macht mir jetzt nicht den Eindruck, als zahlt er das locker flockig zurück in 6 Monaten, und wie sowas endet, sieht man immer an diesen traurigen Gestalten, die bei Peter Zwegat anrufen müssen. Auch ich kenne Studenten, die meinten mit Krediten ihr Studium finanzieren zu können. Als dann aber das Studium scheiterte, und man mit leeren Händen dastand, waren die Kreditraten unbezahlbar. Sowas sollte man sich sehr sehr gut überlegen.
Sowas muss man sich halt vorher überlegen, und ggf. drauf sparen, dass man sich das Ganze wirklich auch leisten kann.

Wie gesagt, nimm halt einen Nebenjob an. Damit kommen zumindest villeicht 400 Euro rein, sodass du einen Teil der Kosten decken kannst. Mehr Hilfe kann dir hier keiner anbieten.
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18

Montag, 18. Oktober 2010, 19:32

hi das in meinem profil ist nicht aktuelle habe diese ausbildung nicht beendet.

und werde mir einen nebenjob suchen müssen anders gehts nicht..

und ob die Ausbildung für einige sinn macht oder nicht ist dahin gestellt.

Das einzigste positive ist das ich keine hohen fixen kosten hab *zum glück*

und wegen einem Kredit ich halte davon nichts weil wie du schon gesagt hast Fragezeichen was ist wenn die sache schief läuft dann würde ich nachts kein auge mehr zu machen.

@anzugpunk: was wäre für dich Vernünftig ???

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Anzugpunk

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19

Montag, 18. Oktober 2010, 19:49

Zitat

@anzugpunk: was wäre für dich Vernünftig ???


Vielleicht ein Job von dem man leben kann? :rolleyes:

Zitat

das in meinem profil ist nicht aktuelle habe diese ausbildung nicht beendet.


Warum denn nicht?

Zitat

und ob die Ausbildung für einige sinn macht oder nicht ist dahin gestellt.


Mit 23 wirst du auch nicht mehr jünger, ob du es dir leisten kannst/willst nochmal 3 jahre nichts nennenswertes zu verdienen aber das musst du wissen.
Ne Ausbildung antreten wo es nichtmal die üblichen 400-600€ als Vergütung gibt hat für mich mit ner "Dualen Berufsausbildung" eigentlich nix zu tun.

Da du aber noch unter 25 bist und bisher alle ausbildungen geschmissen hast, ist keine vollständig, und da muss von der Arge aus die üblichen Bezüge geben. Selbst wenns nix richtiges gibt Miete und Lebensmittelgutscheine bekommt normal auch der letzte Penner.
Wirst du aber hinmüssen und dich mit den Sachbearbeitern rumschlagen bis da was rauskommt.
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20

Montag, 18. Oktober 2010, 20:14

beim erstem besuch bei ämtern wird meist abgelehnt
um so eintagsfliegen und "ich versuchs einfach mal" tüpen abzuschrecken
wenn du da häufiger aufschlägst und deinen willen bekräftigst
"kann" es was werden


wohngeld gibt es nicht von der ARGE
da hat die stadt oder gemeinde ne eigene abteilung



und
"die harzer bekommen ja auch ne umschulung "

dafür darfste ersmal ne weile am harz tisch platz nehmen
und wenn es dann zu einer umschulung kommen sollte
bestimmt nicht der harzer alleine um was für eine umschulung
es gehen wird.....

nur mal so....
selbstbestimmt ist das leben als harzer nicht wirklich
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga: