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iL Toro

U mad bro...?

  • »iL Toro« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 9 601

Registrierungsdatum: 15.11.2005

Wohnort: Reeperbahn

Auto: Der mit dem Golf tanzt... o.0

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1

Sonntag, 16. Mai 2010, 00:22

[Anleitung] Was ist was? ABE, ABG, ECE und co.

habe das grad im netz gefunden und i dachte das ich es mal hier mit reinsetze,denn viele wissen ja net was die genaue bedeutung der begriffe ist :o)


ÜBERSICHT

Materialgutachten :
Ein Materialgutachten dient als Hilfsmittel für den Prüfer.
Das Materialgutachten gibt dem Prüfer Auskunft über das verwendete Material
und dessen Eigenschaften bezüglich des Splitterverhaltens und der
Entflammbarkeit.
Es wird kein Fahrzeug oder Bauteil beschrieben, sondern nur der Werkstoff.
Verwendung finden diese Gutachten bei Kleinserien.
Eine Eintragung von Bauteilen mit einem Materialgutachten darf (in den alten
Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra)
ein Prüfer durchführen, der ermächtigt ist, nach § 21 STVZO Sonderabnahmen
durchzuführen.
Einen solch autorisierter Prüfer sollte in jeder größeren Prüfstelle
anzutreffen sein (meist der Leiter der Prüfstelle).


Festigkeitsgutachten :
Ein Festigkeitsgutachten dient dem Prüfer als Hilfsmittel/Arbeitsgrundlage.
Festigkeitsgutachten werden meist bei Felgen, Uberollkäfigen und vielen
weiteren Teilen aus Metall verwendet.

Beispiel Felgen mit Festigkeitsgutachten:
Das Festigkeitsgutachten gibt Auskunft über die Prüfungsergebnisse der
Bruchlastfestigkeit des verwendeten Materials.
Ebenso wird die Felge vor der Erteilung eines Festigkeitsgutachten einem
Salzwassersprühnebeltest unterzogen, um zu prüfen, wie sich der
Werkstoff im Winter verhält.
Eine Eintragung von Bauteilen mit einem Festigkeitsgutachten darf (in den
alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra )
ein Prüfer durchführen, der ermächtigt ist, nach § 21 STVZO Sonderabnahmen
durchzuführen.
Einen solch autorisierter Prüfer sollte in jeder größeren Prüfstelle
anzutreffen sein (meist der Leiter der Prüfstelle).
Gerade im Bereich der italienischen Fahrzeuge wird sehr häufig mit
Festigkeitsgutachten gearbeitet. Als Hilfestellung für den Prüfer sollte man
evtl. ein Teilegutachten einer Felge mit identischen Größen vorlegen.
Dadurch nimmt man den Prüfer viel Arbeit ab, da zur erfolgreichen
Eintragung von Felgen nicht nur die Freigängigkeit und Abdeckung der
Lauffläche interesannt ist, sondern auch die Breite und Einpresstiefe der
Felgen,
da sich diese Werte auf die Geometrie der Achse auswirken und die
Fahrzeughersteller nur eine bestimmte Abweichnung freigeben.
Alles, was über diese Abweichung hinaus montiert wird, kann nicht
eingetragen werden (auch wenn es immer wieder Prüfer geben soll, die dies
vergessen).


Teilegutachten nach § 19 STVZO:

Ein Teilegutachten, gleichwohl ob in Deutschland oder einem anderen EU-Staat
ausgestellt, baut auf einem Material-/Festigkeitsgutachten auf. Jedoch wird
bei diesem Gutachtentyp auch vorab die Verwendung für das dementsprechende
Fahrzeug geprüft und nach erfolgreicher Prüfung zugeteilt.
In einem Teilegutachten wird genau aufgeführt, für welches Fahrzeug (u.U.
auch mit welchem Motor) das Bauteil geprüft wurde und wie das Teil montiert
wird.
Nach der Montage des Bauteils muss das Fahrzeug einem amtlich anerkannten
Prüfer/Gutachter vorgestellt werden (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.).
Dieser überprüft, ob das Bauteil so wie im Teilegutachten beschrieben,
montiert wurde.
Danach gibt es eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bzw. wird ein Beiblatt
für diese ausgehändigt.


EG-/ECE-Betriebserlaubnis, ABE, ABG:
Diese Gutachten bauen auf einem Material-/Festigkeitsgutachten auf. Die
Bauteile können ohne weitere Prüfung gemäß Anleitung an das Fahrzeug
montiert werden.
Eine Eintragung/Änderungsabnahme ist nicht erforderlich.
Oft liegen dem Bauteil schriftliche Bescheinigungen bei, jedoch ist dies
nicht zwingend erforderlich, da die Bauteile eine eingeprägte KBA- bzw.
EG-/ECE-Nr. besitzen (z.B. bei Schalldämpfern). Durch diese eingeprägte
Nummer kann jeder Prüfer bzw. Polizeibeamte die Gültigkeit beim KBA in
Flensburg überprüfen.

Achtung:
Eine ABE bzw. ABG bezieht sich immer auf ein Fahrzeug im Serienzustand, d.h.
dass z.B. bei einer ABE für ein Sportlenkrad nur die Verwendung von
Serienbereifungen genehmigt ist. Bei anderen Radkombinationen ist diese
ABE/ABG nicht mehr gültig, und das Lenkrad muss eingetragen werden.



E-Prüfzeichen:

Am bekanntesten ist die Verwendung von E-Prüfzeichen im Bereich Beleuchtung.
Beim genaueren Betrachten von Leuchtmitteln, Scheinwerfern, Rückleuchten und
Seitenblinkern erkennt man sofort das E-Prüfzeichen. Das Prüfzeichen ist
immer umrandet und enthält ein klein oder großgeschriebenes "E".
Diesem "E" folgt immer eine Nummer, die über das Land der Herstellung bzw.
Prüfung Auskunft erteilt (z.B. ein Rücklicht mit einer E3-Kennzeichnung
wurde in Italien hergestellt bzw. geprüft).
Man findet auch noch weitere Nummern auf dem Bauteil, die darüber Auskunft
geben, ob es sich z.B. um einen Blinker oder einen Seitenblinker handelt.
Bauteile, die mit einem E-Prüfzeichenn ausgestattet sind, müssen nicht
eingetragen werden.


Einige Bauteile müssen nicht eingetragen bzw. genehmigt werden. Hierzu gehören z.B. Schaltknäufe, Handbremshebel und Domstreben.

[SIZE=7]quelle: camoa-tuning...[/SIZE]

Preise:
Begutachtung von technischen Änderungen (§19 (3) StVZO)
einfach ab 33,50
aufwendig ab 52,00

Nachprüfung innerhalb eines Monats 50% des entsprechenden Preises
(gültig ab 01. März 2010)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »iL Toro« (16. Mai 2010, 13:28)


TOF

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2

Sonntag, 16. Mai 2010, 13:06

RE: [Anleitung] Was ist was? ABE, ABG, ECE und co.

Zitat

Original von iL Toro
habe das grad im netz gefunden und i dachte das ich es mal hier mit reinsetze,denn viele wissen ja net was die genaue bedeutung der begriffe ist :o)



Dann setz doch bitte auch deine Quelle mit rein, da du es ja gefunden hast und nicht selbst geschrieben (gehört sich einfach so!) ;)

iL Toro

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3

Sonntag, 16. Mai 2010, 13:27

die quelle gibts aber nimmer,daher habe ich nur angegeben "im netz gefunden" :D...

hat camoa tuning geschrieben...

schreib i aber dazu...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »iL Toro« (16. Mai 2010, 13:27)