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Lu

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21

Freitag, 15. Mai 2009, 14:55

Ich hatte schon bei SLS Tuning gefragt die machen es nicht mehr mit dem austragen bez Eintragen.

Die Mail kam vom Tüv Nord heute:


Sehr geehrte Herr XXXXX

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Risiko schwere Schädeltraumata zu erleiden ist im Falle eines massiven Frontalaufpralls (Aufprallgeschwindigkeiten ab ca. 35 km/h) auch dann gegeben, wenn der Fahrer sich ordnungsgemäß angegurtet hat. Auf Grund der Gurtdehnung und der dynamischen Körperverlagerung während des Unfallablaufs schlägt der Fahrer mit dem Kopf auf den Lenkradkranz oder die -nabe. Die daraus resultierenden Schädelbeschleunigungen sind ab einer bestimmte Größe tödlich.

Alle Pkw, die auf Grund einer EU-Typgenehmigung neu in den Verkehr gebracht werden sollen, müssen den obligatorischen Crashtest nach der Richtlinie 96/79/EG sowie der RL 96/27/EG für den Seitenaufprall bestehen. Dabei dürfen die als Verletzungskriterien festgelegten Grenzwerte für die gemessenen Schädelbeschleunigungen nicht überschritten werden. Durch den Einbau von Airbags wird bei modernen Fahrzeugen dafür gesorgt, dass die Schädelbeschleunigungswerte gedämpft werden.

Ein Ausbau der Airbag-Module ist nur mit Zustimmung des Fahrzeugherstellers zulässig. Dabei müssen die herstellerseitigen Vorgaben für den Ausbau beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Gurtstraffer auch weiterhin ordnungsgemäß funktionieren. Von der Werkstatt muss unter Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs die herstellerkonforme Airbag-Deaktivierung bestätigt werden. - Um sicherzustellen, dass nach dem Weiterverkauf des Fahrzeugs auch der nächste Besitzer weiß, dass der Airbag ausgebaut wurde, muss jede Änderung an Airbag-Modulen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Airbag-Module fallen unter das Sprengstoffgesetz. Deshalb dürfen daran nur ausgebildete Fachkräfte arbeiten.

Nach unseren Erfahrungen lehnen die meisten Hersteller die Airbag-Deaktivierung ab, weil sie dies in Verbindung mit der Produkthaftung sehen und den erreichten Sicherheitsstandard nicht aufgeben wollen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION


Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link

Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal

TÜV NORD Mobilität
www.tuev-nord.de
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lu« (15. Mai 2009, 14:59)


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22

Freitag, 15. Mai 2009, 15:04

Dann musst Du halt woanders nochmal nachfragen...
Nicht gleich aufgeben :pfeif:
Wenn Du nicht vor ein "paar Kilometer" Autofahren zurückschreckst, dann wende Dich doch mal an:

S+S Spezial

Hab dort damals meine Felgen+Fahrwerk+Distanzscheiben fürn Bravo problemlos per Einzelabnahme eingetragen bekommen.
Dort hatte ich auch wegen der Eintragung fürs Sportlenkrad nachgefragt.
Der Chef dort ist sehr kompetent und kann Dir sagen, was machbar ist und was nicht.

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Lu

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23

Freitag, 15. Mai 2009, 15:08

Supi dank für den Tipp.

Die Fahrt wäre es mir wert :D
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24

Freitag, 15. Mai 2009, 15:19

Zitat

Original von Lu
Supi dank für den Tipp.

Die Fahrt wäre es mir wert :D


Gern geschehen :thumb:
Übrigens ne passende Nabe (ISOTTA) für Raid-Lenkräder hab ich bei DTS gekauft.
Kann die zwar auf die Schnelle nicht im Onlineshop finden, aber frag doch einfach mal per Mail an.

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Lu

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25

Freitag, 15. Mai 2009, 15:23

Zitat

Original von yellowFlo(h)

Zitat

Original von Lu
Supi dank für den Tipp.

Die Fahrt wäre es mir wert :D


Gern geschehen :thumb:
Übrigens ne passende Nabe (ISOTTA) für Raid-Lenkräder hab ich bei DTS gekauft.
Kann die zwar auf die Schnelle nicht im Onlineshop finden, aber frag doch einfach mal per Mail an.



Sollte diese sein oder?

https://www.spoiler-land.de/index.php?cPath=1_100_9783_9784
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26

Freitag, 15. Mai 2009, 15:25

Ja die sollte passen.

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Lu

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27

Freitag, 15. Mai 2009, 15:26

Zitat

Original von yellowFlo(h)
Ja die sollte passen.


Supi danke nochmals ;-)
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