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BlueWyvern

Routinier

Beiträge: 499

Registrierungsdatum: 09.07.2004

Wohnort: Nürnberg

Auto: C-Klasse Sportcoupè

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21

Donnerstag, 16. September 2004, 09:06

Zitat

Original von LuxorN

Zitat

Original von BlueWyvern
KZHalterung

ooh... :D


Naja, wenn ich nur KZH geschrieben hätte, dann könnts ja auch KrankZuHause heißen. :]

schusmile

Haudegen

Beiträge: 648

Registrierungsdatum: 08.06.2004

Wohnort: LE

Auto: Bravo SX 1.6 16V

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22

Donnerstag, 16. September 2004, 09:49

@LuxorN
ich will hier niemals zum anzeigen aufrufen - das einzige was ich hier verfolge ist, dass ihr dem verursacher das ab und zu mal unter die nase haltet, damit er die relationen nicht verliert - er muss dankbar sein und sollte daher, egal wie gross der schaden ist, nicht unnötigen stress machen, sondern mit seiner versicherung abklären bis zu welchem schaden eine schadensregulierung seinerseits sich für ihn rechnet. rechnet es sich für ihn nicht soll er die versicherungsdaten rausrücken und du klärst es mit der versicherung

ich hab halt die schnauze voll, dass man als geschädigter dem verursacher immer die größe des schaden und das ausmaß rechtfertigen muss - entweder man steht zu dem schaden und schreibt einen zettel oder man steht nicht dazu und schreibt nen zettel weil man dabei gesehen wurde

@klobi
lass ne werkstatt sich das anschauen, nich das was verzogen ist - probier ziemlich schnell an die daten der versicherung zu kommen, den schaden kann der verursacher jederzeit noch vom versicherer zurückkaufen
sollte wirklich nix sein, lass es mellow angehen und klär es friedlich :D

Zitat

Original von noise denn sind wir mal ehrlich: wenn ich von a nach b kommen will, reicht doch nen 1.3er diesel 188.


:klatschen: Bj. 95 / über 230.000 km / original Motor :klatschen:

LuxorN

Suchtbolzen

Beiträge: 3 257

Registrierungsdatum: 27.09.2003

Wohnort: Bielefeld

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23

Donnerstag, 16. September 2004, 10:00

Zitat

Original von schusmile
ich hab halt die schnauze voll, dass man als geschädigter dem verursacher immer die größe des schaden und das ausmaß rechtfertigen muss - entweder man steht zu dem schaden und schreibt einen zettel oder man steht nicht dazu und schreibt nen zettel weil man dabei gesehen wurde

jo, das ist wahr. aber soweit ich das verstanden hat, steht das ja bisher nicht zur diskussion.

Klobürste

Doppel-As

  • »Klobürste« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 125

Registrierungsdatum: 29.06.2004

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24

Donnerstag, 16. September 2004, 20:49

@schusmile

sehr schön hast du das gesagt :)

so seh ich das auch.

Bisher hat sich der ürbigens auch noch nicht gemeldet :/


@LuxorN

ICH WILL IHN NICHT ANZEIGEN! :D
Wolte nur wissen wie das rechtlich ist!

Das nächste mal mache ich 2 Threads auf und stelle die beiden Fragen getrennt von einander :ugly:

MfG
Oli