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Flocki

Tripel-As

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21

Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:35

Ohje, dann werd ich mich mal nach eintragbaren Rädern umsehen...

iL Toro

U mad bro...?

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Auto: Der mit dem Golf tanzt... o.0

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22

Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:36

verkauf die platten + schrauben und hol dir adapterplatten...
du hast 20mm!! spielraum bei der et...

GTdriver

GTverliebt e.V.

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23

Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:45

Mittlerweile hat O.Z. Schrauben mit Gutachten. Bei meinem Kumpel im Laden und überall werden noch Räder mit Versatzschrauben eingetragen.

Lasst euch nicht immer so heiß machen ;)

wie ITR schon sagte:

....hinfahren und eintragen lassen!


Edit : auf meinem Astra fahr ich 5x112 mit Versatz auf 110 und demnächst auf meinem Zafira auch! Eintragung ohne Probleme...

Kannst *DU* :rolleyes: mir erklären wie das geht, wenns ach so verboten ist?
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

Die Erinnerung an euch wird nie vergehen!

*Mul*17.08.2008

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GTdriver« (28. Januar 2009, 18:49)


schmitti

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24

Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:56

evtl. fährst du die felgen nich erst seit gestern oder deine Eintragung ist einfach wertlos...

Eingetragen ist nicht gleich legal!


Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

Flocki

Tripel-As

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25

Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:59

Ich bezweifle, dass ich die Sache mit diesen Schrauben eingetragen bekomme..
Und nochmal locker ordentlich Kohle für Adapterplatten raushauen macht eventuell auch keinen Sinn.. Mal schauen, viellicht bietet ja jemand nette an in nächster Zeit..

MfG Flo

GTdriver

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26

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:00

..der Zafira ist neu und wurde offiziell bei der Dekra abgenommen.

Die Felgen aufn Astra sind 08/08 eingetragen mit Versatzschrauben von O.Z. mit Gutachten. Den Astra war zum Zeitpunkt der Eintragung neu.....

In den Autos wo meine Family drinsitzt hab ich unter Garantie keine wertlose Eintragung.
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

Die Erinnerung an euch wird nie vergehen!

*Mul*17.08.2008

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GTdriver« (28. Januar 2009, 19:02)


BloX

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27

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:02

super jetzt blick ich es auch ;-( super dann kann ich die felgen verkaufen echt shit ;-(

Ích lebe meine Träume gefangen in der Wirklichkeit,
Ich werde geben und nehmen bis nichtz mehr übrig bleibt,
denn eines Tages ist alles vorbei,
doch bis dahin werd ich unsterblich sein !!!!

$teppi

Suchtbolzen

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28

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:04

Zitat

Original von Flocki
Ich bezweifle, dass ich die Sache mit diesen Schrauben eingetragen bekomme..
Und nochmal locker ordentlich Kohle für Adapterplatten raushauen macht eventuell auch keinen Sinn.. Mal schauen, viellicht bietet ja jemand nette an in nächster Zeit..

MfG Flo


Warum machen die Adapterplatten keinen Sinn ?
Ich mein, du wolltest doch sicher die Felgen, weils dir gefallen haben?

Ich würde an deiner Stelle einfach die Schrauben und die Distanzen verkaufen und mir entsprechende Adapterplatten kaufen (musst dann halt nur mal gucken wegen der ET und was dir da taugt)

Gruß

Rayc

Kaiser

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29

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:05

Zitat

Original von GTdriver
Kannst *DU* :rolleyes: mir erklären wie das geht, wenns ach so verboten ist?


Wenn du vor nem Streifenwagen bei Rot über die Ampel fährst und die Polizisten dich nicht anhalten war die ganze Aktion also legal nach deiner Argumentation? Schlupflöcher beim TüV gibts immer, wer aber erst nen offiziellen Wisch anfordert und dann den offiziellen Wisch konsequent ignoriert schafft sich ne bequeme Basis...

Um das mal auf den Punkt zu bringen: Sogar HotWheels bei Hamburg hat mich mit 4x100 Felgen weggeschickt im November...und die tragen dir sonst wirklich wirklich ALLES ein, was nicht gegen die Menschenrechtskonventionen verstösst...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Rayc« (28. Januar 2009, 19:08)


schmitti

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30

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:07

Zitat

Original von GTdriver

In den Autos wo meine Family drinsitzt hab ich unter Garantie keine wertlose Eintragung.


Das liegt wohl nicht in deinem Ermessen!

Wenn du sagts die Eintragung war 08.08 dann galt das Schreiben schon! Werden im gutachten der felgen Versatzschrauben nicht ausdrücklich erlaubt, das ist die Eintragung wertlos!
Das es nicht trozdem sicher ist hat damit ja nichts zu tun!


Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

GTdriver

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31

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:12

Leute, Leute! Ja , ihr habt recht :klatschen:

Verkauft alle eure Felgen und schwört auf ein Gutachten was nach 10/08 nichtmal offiziell bestätigt wurde. :rolleyes: Sonst hätte doch irgend ein Member hier das Gutachten.


@schmitti

O.Z. hat Gutachten für die Versatzschrauben! ;)


So...Viel Spaß noch!
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

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*Mul*17.08.2008

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GTdriver« (28. Januar 2009, 19:13)


Markus

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32

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:25

Mensch Leute, was zickt ihr euch hier so an?


1. Versatzschrauben sind NICHT illegal!!

2. Versatzschrauben werden aktuell nicht eingetragen, wenn nicht für die Schrauben ein zusätzliches Gutachten vorliegt oder die Schrauben explizit im Gutachten der Felgen genannt sind.

3. Das Schreiben des TÜV sagt nichts aus über bereits erfolgte Eintragungen sondern ist eine Anordnung des TÜV´s bis zur Klärung im Fachausschuß keine Versatzschrauben einzutragen.

4. Im Umkehrschluß heißt das, das alle Versatzschrauben mit eigenem Gutachten oder mit Erwähnung im Gutachten der Felgen problemlos eingetragen werden.


Es ist durchaus möglich, daß der Fachausschuß zum Ergebnis kommt, das das schon ok ist. Dann werden Felgen mit anderem LK auch mit Versatzschrauben wieder eingetragen.

Falls der Fachausschuß zum Ergebnis kommt, das Versatzschrauben ohne spezielle Prüfung nicht geeignet sind für die Radbefestigung werden die Hersteller wie OZ z.B. eben ihre Versatzschrauben prüfen lassen und ein Gutachten beim Verkauf beilegen.



Achja. Das obige Schreiben ist vom Tüv. Höchstwahrscheinlich ist dieses für Dekra nicht rechtsverbindlich. Und da die Dekra im Osten die Eintragungshoheit für §21 StVZo hat..........

schmitti

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33

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:36

Zitat

Original von Markus bella

1. Versatzschrauben sind NICHT illegal!!




Was im Moment eingetragen ist darf zweifellos weiterhin gefahren werden!



Zitat

Original von Markus bella

2. Versatzschrauben werden aktuell nicht eingetragen, wenn nicht für die Schrauben ein zusätzliches Gutachten vorliegt.




Ich lese es so: Nicht das die Schrauben nur ein Gutachten bräuchten, sondern im Gutachten der Felgen müssen die Schlauben als zugelassen erwähnt sein!?


Zitat

Original von Markus bella

3. Das Schreiben des TÜV sagt nichts aus über bereits erfolgte Eintragungen sondern ist eine Anordnung des TÜV´s bis zur Klärung im Fachausschuß keine Versatzschrauben einzutragen.




Das ist ja das Problem, im moment sollte er sie nicht eingetragen bekommen!
Wann, falls, wieder steht ja nicht fest!


Zitat

Original von Markus bella


Es ist durchaus möglich, daß der Fachausschuß zum Ergebnis kommt, das das schon ok ist. Dann werden Felgen mit anderem LK auch mit Versatzschrauben wieder eingetragen.



Klar!


Zitat

Original von Markus bella
getragen.

Falls der Fachausschuß zum Ergebnis kommt, das Versatzschrauben ohne spezielle Prüfung nicht geeignet sind für die Radbefestigung werden die Hersteller wie OZ z.B. eben ihre Versatzschrauben prüfen lassen und ein Gutachten beim Verkauf beilegen.


Das Problem wird eher sein wenn festgestellt wird, das diese Schrauben sich im allgemeinen nicht eignen!


Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

Markus

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34

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:44

Das Problem momentan ist ja nicht, das die Schrauben technisch nicht funktionieren sondern daß es aktuell keine Vorschriften in Bezug auf Scher- und Zugfestigkeit einer Versatzschraube gibt und der Tüv sich nicht sicher ist, ob die Festigkeitswerte einer normalen Schrauben 1:1 auf eine Versatzschraube übertragen werden kann.

Und wie schon oben gesagt:
Ein Tüv-Hinweis ist für die Dekra nicht unbedingt verbindlich. ;)

schmitti

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35

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:57

Zitat

Original von Markus bella

Ein Tüv-Hinweis ist für die Dekra nicht unbedingt verbindlich. ;)


DAS ist natürlich ein guter Hinweis! :D
(Wenns nicht gerade ne Einzelabnahme wird!)


Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

GTdriver

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36

Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:59

@ Markus Bella

...endlich einer der es verstanden hat!! :thumb:
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

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Markus

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37

Mittwoch, 28. Januar 2009, 20:00

Felgen mit 4/100 LK auf einem Auto mit 4/98 LK sind in der 99% der Fälle eine Einzelabnahme.


Nur das diese Abnahme in den westlichen Bundesländern vom Tüv und in den östlichen von der Dekra durchgeführt werden.

Flocki

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38

Mittwoch, 28. Januar 2009, 20:13

Wäre leider ne Einzelabnahme :heul:

Markus

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39

Mittwoch, 28. Januar 2009, 20:25

Zitat

Original von GTdriver
@ Markus Bella

...endlich einer der es verstanden hat!! :thumb:




nur weil ich diesmal die gleiche Meinung wie Du vertrete, ist die Aussage der anderen nicht grundsätzlicher Quatsch.

Du solltest oftmals deine Wortwahl überdenken. ;)

GTdriver

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40

Mittwoch, 28. Januar 2009, 21:10

Meine Aussage war völlig wertungsfrei. Ich habe niemand damit im bestehenden Tread angesprochen!Daher sollten einige mal überdenken was sie antworten wenn sich ein einziger mal erdreistet völlig absurde Unwahrheiten richtig zustellen....

Das ist genau dasselbe wie mit offenen Sportluftfiltern....Eintragung geht trotzdem noch offiziell.
Es ist nur eine Frage des zur Verfügung stehenden Budgets um alle Dekra/ TÜV -relevanten Prüfungen absolvieren zu können.

Aber gut finde ich trotzdem das es hier im CFI endgültig geklärt ist das Versatzschrauben weiterhin eingetragen werden.

Grüße GTdriver
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