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Sash

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1

Dienstag, 13. November 2007, 11:07

Nötigung auf der Autobahn

HI,

so, heut war mal wieder son Tag :sad:

Ich fuhr auf der linken Spur mit 130-140, hatte nen LKW auf der Mittelspur überholt und lief dann auf der linken Spur auf nen Zafira auf, der mit 100 rumtuckerte, mußte dann stärker bremsen, weil ich nit damit gerechnet hatte, das der so rumschleicht, hatte dann natürlich keinen Sicherheitsabstand mehr hinter dem.
Hab dann auch gehupt, der Opel fuhr dann rüber, und bei meinem Glück, war das einer in Uniform, vermutlich Rennleitung :heul:

Der war dann hinter mir, und fuhr auch die gleiche Abfahrt ab, aber dann war er weg.
So, wie ist die Lage jetzt. Ist das Nötigung meiner Seits gewesen, oder nit?

500

Foren Gott

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2

Dienstag, 13. November 2007, 11:13

haha, ARSCHKARTE haha :D
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Sash

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3

Dienstag, 13. November 2007, 11:18

Zitat

Original von 500
haha, ARSCHKARTE haha :D

Sehr aussagekräftig! DANKE!

blondie30

Haudegen

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4

Dienstag, 13. November 2007, 11:23

Kann gut als Nötigung bezeichnet werden, mit Hupen und nah auffahren! Vorallem wenn kein Sicherheitsabstand mehr da war kannst du wegen dem auch dran kommen!

Aber wenn der Typ nacher eh weg war, war das bestimmt kein Bulle oder meinst du schon? Der hätte dich doch gleich rausgewunken!
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Sash

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5

Dienstag, 13. November 2007, 11:27

Der war vermutlich auffen Weg zur Arbeit, der war definitiv in Uniform. Nur bei so Leuten könnt ich mir vorstellen, das die sich direkt alles aufschreiben :rolleyes:
Es war ja keine Absicht, kann ja schlecht ne Vollbremsung auf der linken Spur hinlegen, um den Mindestabstand zu halten.
Vor allen war da keine 130er Begrenzung, sondern offen. Wenn ich da 200 angekommen wär, wärs sicherlich anders ausgegangen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sash« (13. November 2007, 11:27)


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6

Dienstag, 13. November 2007, 11:28

Einmal Lichthupe soll ja erlaubt sein.....

Nötigung ist es in meinen Augen erst, wenn man länger drängelt, Blinker links...das volle Programm halt :D

Aber ich denke du hast eh nix zu Befürchten, sonst hätten sie dich sofort rausgezogen ;)

eric

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7

Dienstag, 13. November 2007, 11:29

Naja, offiziell gilt ja Hupen oder Lichthupe als Ankündigung des Überholvorhabens, wird zwar als solches nicht wirklich praktiziert bzw. weiß wohl auch keiner, aber so stehts im Fahrschulbuch. So gesehen, könnte dir das Hupen wohl nicht negativ ausgelegt werden.
Naja, und der geringe Abstand kann passieren, wenn man natürlich auch drauf achten sollte, dass jemand langsamer sein könnte. Aber sicherlich ist 100 auf der linken Spur nicht das sinnvollste.

Ich versuchs nur für mich persönlich logisch zu erklären, für den Fall, dass es tatsächlich die Polizei gewesen wäre, muss dir das auch erstmal einer beweisen oder so. Außerdem ist ja nix passiert und du hast im Endeffekt nur den Abstand kurzfristig nicht eingehalten, aber der wurd ja von niemand gemessen.

eric

blondie30

Haudegen

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8

Dienstag, 13. November 2007, 11:29

Meinst du der kann das einfach aufschreiben und dir dann eine Busse zukommen lassen? Ich habe das so noch nie gehört, meistens nehmen die einem dann gleich raus und erzählen dir was du falsch gemacht hast! Nur schon wegen mangelnden Beweisen wenn der Polizist alleine im Auto war und einfach weiterfährt und dir dann einen Brief schreibt!

Bestimmt war es nicht richtig von dem Opel mit 100 auf der linken Spur zu fahren, bei offener Autobahn! Aber trotzdem darf man halt nicht hupen und nah auffahren...ich häts zwar bestimmt auch so gemacht, zumindest Lichthupe!
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »blondie30« (13. November 2007, 11:31)


-=Devil=-

Haudegen

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9

Dienstag, 13. November 2007, 11:32

Wird wenn was kommt wohl auf Aussage gegen Aussage rauslaufen. :hmm:

GTdriver

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10

Dienstag, 13. November 2007, 11:32

mann mann mann Du machst sachen!

Ich glaube heute Abend steht ein 24köpfiges Sondereinsatzkommando vor deiner Tür und holt Dich ab! Schätze Du wirst 2 Jahre auf Bewährung kriegen und ne Geldstrafe von 25000 Euro.

ne, mal im Ernst! Wenn nur einer im Auto saß kannste die auslachen wenn die wirklich was wollen. Also meine Meinung--> nicht so heiß machen, nix passiert!!!

Grüße GTdriver
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

Die Erinnerung an euch wird nie vergehen!

*Mul*17.08.2008

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GTdriver« (13. November 2007, 11:33)


Sash

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11

Dienstag, 13. November 2007, 11:34

Naja, ok, wollt halt mal wissen, was da passieren kann, der Bußgeldkatalog wurde doch in solchen Sachen verschärft? Oder erst ab Januar?

pandabaerlie

Grünschnabel

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12

Dienstag, 13. November 2007, 11:35

Und wenn der in ausser Dienst unterwegs war?
Dann hat er gar nicht das Recht ihn rauszuwinken!
Ich denke das das mit der gleichen Abfahrt zufall war, er aber dennoch wegen
Nötigung drankommen KÖNNTE!

Das Hupen und die Lichthupe ALLEINE ist ja noch keine Nötigung! Du wolltest halt auf Dich aufmerksam machen! EINMAL ist das, soweit ich weiß, erlaubt! :hmm:

Das dicht auffahren dazu ist Dein Problem! :sad:

Obwohl er sich ja auch nicht tadellos verhalten hat. Gehen wir mal davon aus, dass 120 Erlaubt war :pfeif:. Somit ist er ein Schleicher, besonders dann, wenn er nicht direkt nach dem Überholen des LKWs nach rechts gezogen ist.

Also würde ich mal vermuten (bedeutet halt nix) das Dir nichts blüht, da er auch nicht "frei von Schuld" ist.

Jedoch müsste er das bei einer Anzeige nicht zugeben.
Und wenn sein Wort gegen Deins steht: Die "Rennleitung" hat immer Recht! :bash:

Aufgrund solcher Vorfälle bin ich immer froh wenn ich nicht alleine fahren muss!
Zeugen und so! :]

Edit:
Hatte mir damals (mit nem Freund im Auto) ein Piss-Off-Spurwechsel bei 200 mit nem Focus geliefert.....saß auch einer von der grünen Truppe drin! Ist auch nix passiert! :tongue:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pandabaerlie« (13. November 2007, 11:38)


GTdriver

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13

Dienstag, 13. November 2007, 11:35

ja, der is verschärft worden! Ich hab mir das drängeln abgewöhnt, fahr jetzt gleich rechts vorbei.
Rock`n` Roll mein Freund :sad:

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schneemann

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14

Dienstag, 13. November 2007, 11:38

Lichthupe aus dem Sicherheitsabstand heraus ist erlaubt. Und bei einer vorausschauenden Fahrweise, die nach StVO anzuwenden ist, sieht man auch ein langsameres Fahrzeug und kann darauf reagieren.
Also entweder haste Pech und du bekommst Post, oder du hast Glück.


blondie30

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15

Dienstag, 13. November 2007, 11:41

Zitat

Original von GTdriver
ja, der is verschärft worden! Ich hab mir das drängeln abgewöhnt, fahr jetzt gleich rechts vorbei.


:zweifel: Rechts vorbeifahren kann in der Schweiz 3 Monate Ausweisentzug geben!
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16

Dienstag, 13. November 2007, 11:42

Wie gesagt, war offen und ich hab nur gehupt, nix Lichthupe.

Ich hab mir das drängeln und schnell fahren auch so langsam abgewöhnt, grad bei den aktuellen Spritpreisen. Fahr in der REgel nur noch Rechts und Mitte. Mußte da nen Elefantenrennen überholen, daher links.

GTdriver

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17

Dienstag, 13. November 2007, 11:49

Zitat

Rechts vorbeifahren kann in der Schweiz 3 Monate Ausweisentzug geben!


.... zum Glück wohn ich in Deutschland. So ein Vergehen kostet mich wenig wenn ich meinen Lieblingsanwalt bemühe das für mich zu regeln.Aber grundlegend soll gesagt sein das mache ich nicht immer so, für die Moralapostel die bestimmt noch was schreiben. :D

Grüße GTdriver
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18

Dienstag, 13. November 2007, 12:24

hall leute

lichthupe und hupe um nur jemand auf der linker fahrspur zu überholen ist soviel ich mitgekriegt habe nötigung, auch das zu dicht fahren, sowohl in D als auch in der CH

sowas darf man wen gefahr droht und nicht wen man nicht vorrausschauend fährt
gruss
chucho


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19

Dienstag, 13. November 2007, 12:27

Zitat

Original von chucho
hall leute

lichthupe und hupe um nur jemand auf der linker fahrspur zu überholen ist soviel ich mitgekriegt habe nötigung, auch das zu dicht fahren, sowohl in D als auch in der CH

sowas darf man wen gefahr droht und nicht wen man nicht vorrausschauend fährt


Einmal ist es erlaubt, wie es in der CH keine Ahnung, da war ich noch nie :D

cinque500

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20

Dienstag, 13. November 2007, 12:30

selbst wenn es nötigung war, in solch ziviler weise ists doch lächerlich dies hier zu diskutieren, weil da eh keiner mit hirn der sache nach geht.

Und obs nun in gewissen situationen erlaubt ist oder nicht, ist eh eine wacklige sach3e, weil hier in D dinge oftmals die abstrusesten Rechts wendungen machen. Kommt immer drauf an, wie gut die gegenseite reden kann...

lasst euch doch nicht durch jeden kleinen mist verunsichern.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cinque500« (13. November 2007, 12:32)