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GESPERRT!
Registrierungsdatum: 27.09.2003
Wohnort: Bischofsheim Fahrzeuge:Thema 8.32 & Thema Scuro & Fiat Uno & Fiat Uno Turbo & Fiat 500 F
Auto: Lancia Thema Scuro & 8.32, Fiat 500, Uno + Turbo
Zitat
Original von FABIAN500
du hast weitere 18Monate Zeit, bis zur Vollabnahme....
(ich hab da mal gehört, die möchten es bis 8 Jahre verlänger)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LanciaBertone« (5. März 2007, 22:35)
Zitat
Original von 500Integrale
Das war bis letzten Mittwoch so!
Wenn nun ein Auto nach dem 1.3. (also jetzt halt) abgemeldet (vorübergehend stillgelegt) wird, ist diese Frist durch die neuen Zulassungsverordnung nun für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis - ~ bis Mitte der 90er, je nachdem variiert das etwas) auf 7 Jahre angehoben.
Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt nun keine Befristung mehr bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.
In den jeweiligen Zeiträumen braucht dann keine Vollabnahme nach §21 zur Wiederinbetriebsetzung durchgeführt werden, es reicht "Rest-TÜV" bzw. eine erneute Hauptuntersuchung.
Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...
mfg
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Kaiser
Registrierungsdatum: 12.10.2006
Wohnort: AuxXxburg
Auto: Cinques , Alfa 145 , Lancia y , Nissan Pickup
Zitat
Original von 500Integrale
Zitat
Original von FABIAN500
du hast weitere 18Monate Zeit, bis zur Vollabnahme....
(ich hab da mal gehört, die möchten es bis 8 Jahre verlänger)
Das war bis letzten Mittwoch so!
Wenn nun ein Auto nach dem 1.3. (also jetzt halt) abgemeldet (vorübergehend stillgelegt) wird, ist diese Frist durch die neuen Zulassungsverordnung nun für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis - ~ bis Mitte der 90er, je nachdem variiert das etwas) auf 7 Jahre angehoben.
Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt nun keine Befristung mehr bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.
In den jeweiligen Zeiträumen braucht dann keine Vollabnahme nach §21 zur Wiederinbetriebsetzung durchgeführt werden, es reicht "Rest-TÜV" bzw. eine erneute Hauptuntersuchung.
Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...
mfg
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DerChristian« (17. März 2007, 18:10)
Zitat
Original von DerChristian
Außerdem würde mich Interessieren ob die Regelung für PKW, Anhänger, Motorräder, Wohnmobile und LKW gleich ist?
Zitat
Original von 500Integrale
Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...
mfg