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ZeNiTH

Lebende Foren Legende

  • »ZeNiTH« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 633

Registrierungsdatum: 05.07.2004

Wohnort: Karlsruhe

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1

Montag, 5. März 2007, 21:23

TÜV 03/07, Abmeldung nach neuer Regelung FZV?

Hi Leute!

Mein TÜV läuft ab, muss ihn jetzt wohl abmelden, kann mich noch recht dunkel erinnern das wenn ich keinen tüv mache, der TÜV dann fällig ist wenn ich ihn neu anmelde, richtig? ODer sollte ich ihn jetzt noch Tüven? Er bleibt höchstens ein jahr abgemeldet.


Würd mich über paar antworten freuen.


Gruß
ZeNiTH-Tuning

Markus

Super Moderator

Beiträge: 3 730

Registrierungsdatum: 28.09.2003

Wohnort: Oberfranken

Auto: zu viele

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2

Montag, 5. März 2007, 21:24

bei vorübergehender Stilllegung mußt Du neuen Tüv machen, wenn das Auto wieder zugelassen wird.

Jetzt zur HU zu fahren, wäre Blödsinn.

FABIAN500

GESPERRT!

  • »FABIAN500« wurde gesperrt

Beiträge: 6 140

Registrierungsdatum: 27.09.2003

Wohnort: Bischofsheim Fahrzeuge:Thema 8.32 & Thema Scuro & Fiat Uno & Fiat Uno Turbo & Fiat 500 F

Auto: Lancia Thema Scuro & 8.32, Fiat 500, Uno + Turbo

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3

Montag, 5. März 2007, 21:27

du hast weitere 18Monate Zeit, bis zur Vollabnahme....
(ich hab da mal gehört, die möchten es bis 8 Jahre verlänger)
[IMG]http://images.zerom.de/data/media/30/Signatur8.32.jpg[/IMG]

Tommey

Suchtbolzen

Beiträge: 3 721

Registrierungsdatum: 29.10.2005

Wohnort: Henry Ford Klinik

Auto: Punto IIa Abarth

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4

Montag, 5. März 2007, 21:39

Der Zeitraum bis zur Vollabnahme ist doch schon dieses Jahr auf 7Jahre abgemeldet verlängert worden.

Würde an deiner Stelle abmelden und dann bei wiederanmeldung die HU machen.


MfG Tommey



ZeNiTH

Lebende Foren Legende

  • »ZeNiTH« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 633

Registrierungsdatum: 05.07.2004

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5

Montag, 5. März 2007, 21:42

danke, auf euch ist Verlass! :no1: :thumb:
ZeNiTH-Tuning

TOF

'''''''''

Beiträge: 5 670

Registrierungsdatum: 27.09.2003

Wohnort: WOB

Auto: Insignia ST BiTurbo // Ex P176C

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6

Montag, 5. März 2007, 22:19


LanciaBertone

***GESPERRT***

  • »LanciaBertone« wurde gesperrt

Beiträge: 8 647

Registrierungsdatum: 23.06.2004

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7

Montag, 5. März 2007, 22:34

Zitat

Original von FABIAN500
du hast weitere 18Monate Zeit, bis zur Vollabnahme....
(ich hab da mal gehört, die möchten es bis 8 Jahre verlänger)


Das war bis letzten Mittwoch so!

Wenn nun ein Auto nach dem 1.3. (also jetzt halt) abgemeldet (vorübergehend stillgelegt) wird, ist diese Frist durch die neuen Zulassungsverordnung nun für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis - ~ bis Mitte der 90er, je nachdem variiert das etwas) auf 7 Jahre angehoben.
Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt nun keine Befristung mehr bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.
In den jeweiligen Zeiträumen braucht dann keine Vollabnahme nach §21 zur Wiederinbetriebsetzung durchgeführt werden, es reicht "Rest-TÜV" bzw. eine erneute Hauptuntersuchung.
Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...

mfg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LanciaBertone« (5. März 2007, 22:35)


TBT_7

Haudegen

Beiträge: 649

Registrierungsdatum: 28.09.2003

Wohnort: Bochum

Auto: Alfa Romeo Spider 916

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8

Montag, 5. März 2007, 22:42

Zitat

Original von 500Integrale
Das war bis letzten Mittwoch so!

Wenn nun ein Auto nach dem 1.3. (also jetzt halt) abgemeldet (vorübergehend stillgelegt) wird, ist diese Frist durch die neuen Zulassungsverordnung nun für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis - ~ bis Mitte der 90er, je nachdem variiert das etwas) auf 7 Jahre angehoben.
Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt nun keine Befristung mehr bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.
In den jeweiligen Zeiträumen braucht dann keine Vollabnahme nach §21 zur Wiederinbetriebsetzung durchgeführt werden, es reicht "Rest-TÜV" bzw. eine erneute Hauptuntersuchung.
Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...

mfg


:thumb: :thumb: :thumb: :thumb:

>>Änderungen im KFZ-Zulassungsverfahren<<

Halebob

Kaiser

Beiträge: 1 009

Registrierungsdatum: 12.10.2006

Wohnort: AuxXxburg

Auto: Cinques , Alfa 145 , Lancia y , Nissan Pickup

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9

Dienstag, 6. März 2007, 00:41

Zitat

Original von 500Integrale

Zitat

Original von FABIAN500
du hast weitere 18Monate Zeit, bis zur Vollabnahme....
(ich hab da mal gehört, die möchten es bis 8 Jahre verlänger)


Das war bis letzten Mittwoch so!

Wenn nun ein Auto nach dem 1.3. (also jetzt halt) abgemeldet (vorübergehend stillgelegt) wird, ist diese Frist durch die neuen Zulassungsverordnung nun für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis - ~ bis Mitte der 90er, je nachdem variiert das etwas) auf 7 Jahre angehoben.
Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt nun keine Befristung mehr bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.
In den jeweiligen Zeiträumen braucht dann keine Vollabnahme nach §21 zur Wiederinbetriebsetzung durchgeführt werden, es reicht "Rest-TÜV" bzw. eine erneute Hauptuntersuchung.
Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...

mfg



ich denke nicht das dies so drastisch wird, die anzahl der autos die einfach jahrelang rumstehen ist sehr gering ...

dei meisten fahrzeuge werden dann ja in andere landkreise oder auf andere nummern gemeldet... dadurch wird die nummer wieder freigegeben.
ich fahre z.B mein eigenes KZ auf jeder dose ;) sieht man ja auch auf den bildern meiner autos, das die immer die selbe nummer haben..


@topic

ich würde auf die 50 euro shicen und gleich tüv machen...
ich persönlich finde es nervig wenn ich was wieder zulassen will und dann das gerenne habe.
wenn das auto nur ein jahr stehen bleibt und dann noch resttüv und au hat, einfach anmelden und losdüsen ;)
Bremsen ist die umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in nutzlose Wärme :)

DerChristian

Routinier

Beiträge: 438

Registrierungsdatum: 31.01.2006

Auto: Seicento SPI 04/99 1.1 Hobby

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10

Samstag, 17. März 2007, 18:01

HU oder Vollabnahme für stillgelegte Fahrzeuge (Neuregelung 03/07)

Gilt die Regelung, dass längere Zeit stillgelegte Fzg. nur noch zur HU müssen statt einer Vollabnahme nur für Fzg., die ab 03/07 (seit da greift doch die Neuregelung?) stillgelegt werden oder schon für Fzg. die davor stillgelegt wurden?

Außerdem würde mich Interessieren ob die Regelung für PKW, Anhänger, Motorräder, Wohnmobile und LKW gleich ist?


EDIT/ 1.Frage ist mit KLICK so ziemlich beantwortet...die 2. Fragen würde mich noch interessieren.

Bitte ggf. in o.g. Beitrag verschieben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DerChristian« (17. März 2007, 18:10)


LanciaBertone

***GESPERRT***

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Beiträge: 8 647

Registrierungsdatum: 23.06.2004

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11

Samstag, 17. März 2007, 21:58

RE: HU oder Vollabnahme für stillgelegte Fahrzeuge (Neuregelung 03/07)

Zitat

Original von DerChristian
Außerdem würde mich Interessieren ob die Regelung für PKW, Anhänger, Motorräder, Wohnmobile und LKW gleich ist?


ja

Markus

Super Moderator

Beiträge: 3 730

Registrierungsdatum: 28.09.2003

Wohnort: Oberfranken

Auto: zu viele

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12

Sonntag, 18. März 2007, 07:37

Zitat

Original von 500Integrale

Heisst auch - die Nummern der Kennzeichen bleiben den Autos bei vorübergehender Stillegung entsprechend zugeordnet - wenn das kein Eigentor der Zulassungsbehörden ist... Zwar schön für die Halter, aber der Bedarf an neuen Nummern wird wohl nun sprunghaft ansteigen - die vierstellige Zahl wird wohl nun auch inf den "Land"-Kreisen usus werden...

mfg



Hi,


das wurde auch mitgeändert.

Seit der FZV wird das Kennzeichen bei vorübergehender Stilllegung SOFORT wieder frei gestellt.

Wenn Du für eine etwaige Wiederzulassung das Kennzeichen behalten möchtest, hast Du die Möglichkeit es für 12Monate, kostenpflichtig, zu reservieren.

LanciaBertone

***GESPERRT***

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13

Sonntag, 18. März 2007, 11:03

Wieder was dazu gelernt :D