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Zitat
Original von Endless on Fire
Also nach 3 monaten läuft die frißt ab!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (26. Juli 2006, 12:26)
Zitat
Original von Perry
das sagt einer der sicherlich noch nie selber moped gefahren ist....
Es ist auf nem Moped so schwer die Geschwindigkeit einzuhalten.Ich bin selber kein Raser und halte mich zum Großteil an die Geschwindigkeit. Aber auf dem Moped ertappe ich mich immer wieder, daß ich viel zu schnell unterwegs bin.
Zitat
Original von cobraeyez II
Zitat
Original von Endless on Fire
Also nach 3 monaten läuft die frißt ab!
das war einmal...
die frist wurde schon vor geraumer zeit auf 6 monate angehoben (es könnten auch 12 monate gewesen sein)...
@ thorsten
in deinem fall braucht du dir überhaupt keinen kopf machen, da du selbst wenn sie das nr.-schild aufgeschrieben hätten, nicht eindeutig identifiziert werden könntest... einfach alles abstreiten - fertig...
Zitat
Original von cobraeyez II
Zitat
Original von Endless on Fire
Also nach 3 monaten läuft die frißt ab!
das war einmal...
die frist wurde schon vor geraumer zeit auf 6 monate angehoben (es könnten auch 12 monate gewesen sein)...
Zitat
Original von ThorstenBravoHGT
also ab jetzt nur mit sturmhaube unterm helm *g*
Zitat
sonst wird einer bald fußgänger
Zitat
Original von Tommey
Zitat
Original von ThorstenBravoHGT
also ab jetzt nur mit sturmhaube unterm helm *g*
Verspiegeltes oder getöntes Visier bringt da auch schon was
Benutzerinformationen überspringen
Haudegen
Registrierungsdatum: 17.01.2004
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
Auto: Opel Astra GTC 1,6l Turbo
Zitat
Original von Sph!nx
Mein Visir ist auch 75% getönt Da erkennen die nix!
Aber sich unter Kontrolle zu haben ist auf einem Motorrad echt schwer! Und wenn es dann noch ne kurvenreiche Landstraße ist ist eh alles vorbei
Zitat
Original von Markus bella
Zitat
Original von cobraeyez II
Zitat
Original von Endless on Fire
Also nach 3 monaten läuft die frißt ab!
das war einmal...
die frist wurde schon vor geraumer zeit auf 6 monate angehoben (es könnten auch 12 monate gewesen sein)...
nein.
§26 STVG in aktueller Fassung:
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
und derzeit ist mir auch kein Gesetzesentwurf bekannt, der das Verlängen wollte.......
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (26. Juli 2006, 23:59)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »JanC« (27. Juli 2006, 00:54)