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flo6oo

Kaiser

  • »flo6oo« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 28. Juni 2006, 23:53

glasdach kaputt ... bezahlt versicherung alles?

guten abend die damen.

mein glasausstelldach an meinem seicento ist kaputt und muss erneuert werden.
nun stellt sich mir die frage ob meine tk (ohne sb) nur das glas ansich oder das komplette glasdach bezahlt. genau genommen gehts mir um den mechanismus von der kurbel, denn der ist auch nicht mehr zu gebrauchen.

ich denke, dass der glasmensch da keine probleme machen wird, der wechselt alles, was ich will. aber wenn sich meine versicherung querstellt und nicht bezahlt steh ich da.
hat jemand von euch da erfahrung mit? versicherung ist die huk.

schonmal besten dank.

gruß,
flo


RATTE

Haudegen

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2

Donnerstag, 29. Juni 2006, 00:02

i.d.R. bezahlt das jede gute versicherung, auser du bist bei einer direktversicherung. der mensch, der dir das wechselt, soll dir das im kostenvoranschlag gleich als komplettes Glasdach (preis des mechanismuses gleich mit einrechnen!) positionieren
RATTE ist nicht mehr!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RATTE« (29. Juni 2006, 00:03)


flo6oo

Kaiser

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3

Donnerstag, 29. Juni 2006, 00:05

das hört sich doch schonmal gut an, danke.
werd morgen mal bei meinem glasheini nachfragen.

sonst noch jemand erfahrungen?


centoro

Haudegen

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4

Donnerstag, 29. Juni 2006, 00:25

Kannst dann aber unter Umständen in deiner TK steigen.

Am besten mal bei deiner Versicherung anklingeln,was die dazu sagen
Aber im Normalfall no Prob :thumb:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »centoro« (29. Juni 2006, 00:26)


RATTE

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5

Donnerstag, 29. Juni 2006, 00:31

Zitat

Original von centoro
Kannst dann aber unter Umständen in deiner TK steigen.:


so nen müll hab ich auch noch nicht gehört!
Es soll aber direktversicherungen geben, die nach dem 2ten TK Schaden einen Beitragszuschlag verlangen
RATTE ist nicht mehr!

dasICH

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6

Donnerstag, 29. Juni 2006, 00:52

Huk is schomal Spitze, wenngleich das Glasschiebedach nicht umbedingt im TK-Bereich inbegriffen sein muss
da hilft nur-->

Zitat

Am besten mal bei deiner Versicherung anklingeln,was die dazu sagen


ps:

Zitat

so nen müll hab ich auch noch nicht gehört!

na dann frag doch mal bei der assianz nach was die dazu sagen...

RATTE

Haudegen

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7

Donnerstag, 29. Juni 2006, 01:00

Zitat

wenngleich das Glasschiebedach nicht umbedingt im TK-Bereich inbegriffen sein muss


Definiton TK/Glasschäden:

AKB §12

I,

1. Die Teilkasko umfasst

...

e) Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges.

(mehr ist nicht definiert, auch keine Ursachen (ausgeschloßen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit)!)

...

(Verglasung: alles aus Glas am Auto, sowie Scheinwerfer /Rückfahrlichter / Nebelleuchten/ auch aus Acrylglas/ Spiegel/ Glasschiebedächer/ Panoramadächer usw.)

Das sind Standartbedingungen, die jeder Versicherer so haben sollte, mit ausnahme von Direktversicherungen, die definieren meist zum Nachteil des Kunden.
RATTE ist nicht mehr!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RATTE« (29. Juni 2006, 01:02)


astudte

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8

Donnerstag, 29. Juni 2006, 09:36

Bei Glasschäden steigen die Beitragssätze nicht!
Man muss höchstens die Selbstbeteiligung bezahlen, wenn man eine hat.

flo6oo

Kaiser

  • »flo6oo« ist der Autor dieses Themas

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9

Donnerstag, 29. Juni 2006, 10:34

also hat keiner von euch erfahrungen gemacht?
dann ruf ich mal bei meiner versicherung an und frag nach.
werde es wohl als komplettsatz verbauen lassen, dann kann auch keiner meckern *hoff*


fseres

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10

Donnerstag, 29. Juni 2006, 10:57

Ich würd sagen, die zahlen dir das nicht oder wenn, dann nicht alles.

Mein Arbeitskollege und sein Nachbar haben die selben Autos, er bei der WGV, der andere bei der Allianz. Beide hatten nen Glasschaden an den Scheinwerfern, die WGV hat den kompletten Scheinwerfer bezahlt, die Allianz hat lediglich die Kosten fürs Glas übernommen...

Du schreibst ja, an deinem Schiebedach sei nur der Mechanismus kaputt. Zahlt eine Teilkasko etwa auch einen defekten Fensterheber? Ich denke mal nicht...

dasICH

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11

Donnerstag, 29. Juni 2006, 14:00

Erfahrungswerte zeigen dass dem wohl nicht immer so sein muß.

RATTE

Haudegen

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12

Donnerstag, 29. Juni 2006, 14:09

Zitat

Original von fseres
Du schreibst ja, an deinem Schiebedach sei nur der Mechanismus kaputt. Zahlt eine Teilkasko etwa auch einen defekten Fensterheber? Ich denke mal nicht...


wenn man das glas einzeln tauschen kann (wie beim kadett oder alten polos/Golf), so wird natürlich nur die scheibe übernommen. da aber heutzutage die scheinerfer mit dem acrylglas verklebt sind und eine trennung von beiden die zerstörung bedeutet, so müss der scheinwerfer als einheit ersertzt werden

Folgeschäden beim Glasschaden werden nicht ersetzt, wohl aber der einbau.
RATTE ist nicht mehr!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RATTE« (29. Juni 2006, 14:11)


flo6oo

Kaiser

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13

Donnerstag, 29. Juni 2006, 22:52

Zitat

Original von fseres
Du schreibst ja, an deinem Schiebedach sei nur der Mechanismus kaputt. Zahlt eine Teilkasko etwa auch einen defekten Fensterheber? Ich denke mal nicht...

ich schreibe, dass mein dach kaputt ist (sprich glas) und dass der mechanismus zum öffnen/schließen auch hinüber ist.

Zitat

Erfahrungswerte zeigen dass dem wohl nicht immer so sein muß.

hört sich interessant an, schreib doch mehr :)


Airbrusher

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14

Sonntag, 2. Juli 2006, 12:48

Unter Umständen bezahlt die TK nur das Glas. das macht sich bei Teilen schlecht, die nur als Ganzes Ersatzteil geliefert werden können, wie zB Außenspiegel beim Punto. Da sieht man dann alt aus, weil man selbst zahlen darf.

.:. Yogi .:.

Tripel-As

Beiträge: 192

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Wohnort: Lindlar bei Köln...

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15

Dienstag, 4. Juli 2006, 11:13

Hi,

die TK zahlt dir auch deine Windschutzscheibe, wenn die kaputt ist. Dabei wird auch das Gummi erneuert :-)
Daher ist die Halterung, sofern Sie erneuert werden muss (durch direkten Zusammenahdn mit dem Glasburch) auch ein erstattungsfähiges Teil.

In der TK kannst du nicht im Beitrag steigen. Ich glaube, hier verwechseln das gerade einige mit der Vollkasko. Bei TK bist du immer auf 100%, bei VK hast du auch Rabattstufen wie in der Haftpflicht.

Wenn der Hebel zwangsläufig mit ersetzt werden muss, dann wird das auch bezahlt... wenn nicht, ist nur die Scheibe fällig...

Gruß
Yogi
(Versicherungsfachmann BWV)
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