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Lebende Foren Legende
Registrierungsdatum: 29.06.2004
Wohnort: Kaufering
Auto: Fiat Stilo MW _ Mazda CX5 AWD
Zitat
Original von Rage
Infos zu solchen Monitoren konnte er mir auch nich geben und Ahnung von tuten und blasen hatte er eh nich.. und das in Zeiten von West Coast Customs..
Pro Markt läuft komplett außer Konkurrenz, da stand ich nämlich gute 10 Minuten neben nem Verkäufer der grad im Gespräch war, und als er fertig war spricht er nich etwa mit mir.. neiiiiiin.. er hat sich dem Kerl zugewand der grade eben mal seit 10 Sekunden sich angestellt hat.. sauerei..
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Haudegen
Registrierungsdatum: 16.09.2004
Wohnort: Flensburg/Kiel - Deutschland - Italy
Auto: Lancia Y 1,2 16V LS, Fiat 500 N / 500L, BMW 320SI
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Suchtbolzen
Registrierungsdatum: 28.09.2003
Wohnort: Innsbruck, Tirol
Auto: Fiat Stilo Formula - Fiat Uno Formula - Abarth 500
Zitat
Beim Abschluss bestimmter Verträge, z.B. von Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB), Haustürgeschäften (§ 312 BGB), Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing-Verträge, § 481 BGB) und Verbraucherdarlehnsverträgen (§§ 491 ff. BGB) räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB ein. Dieses ist Bestandteil des Verbraucherschutzes und ermöglicht dem Verbraucher, ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss durch Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Sache den Vertrag aufzulösen. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung. Über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert belehrt werden, andernfalls beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe dieser Belehrung. Das Widerrufsrecht erlischt sechs Monate nach Vertragsschluss, jedoch nur dann, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.
Zitat
Rückgaberecht: Im Verbraucherschutz geregeltes Recht, sich von einem Verbrauchervertrag über die Lieferung von Sachen durch die Rücksendung oder das Rückgabeverlangen an den Unternehmer zu lösen (§ 356 BGB). Das Rückgaberecht kann statt des Widerrufsrechts ausgeübt werden, wenn dies durch das Gesetz zugelassen ist und von den Parteien beim Vertragsschluss vereinbart wurde. Das Rückgaberecht wird i.d.R. bei Fernabsatzverträgen angewendet. Die generelle Frist für die Ausübung des Rückgaberechts beträgt, ebenso wie beim Widerrufsrecht, zwei Wochen (§§ 356 Abs.2, 355 Abs.1 BGB).
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Haudegen
Registrierungsdatum: 16.09.2004
Wohnort: Flensburg/Kiel - Deutschland - Italy
Auto: Lancia Y 1,2 16V LS, Fiat 500 N / 500L, BMW 320SI
Zitat
Original von Kenny
Zitat
Beim Abschluss bestimmter Verträge , z.B. von Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB), Haustürgeschäften (§ 312 BGB), Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing-Verträge, § 481 BGB) und Verbraucherdarlehnsverträgen (§§ 491 ff. BGB) räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB ein.
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Haudegen
Registrierungsdatum: 16.09.2004
Wohnort: Flensburg/Kiel - Deutschland - Italy
Auto: Lancia Y 1,2 16V LS, Fiat 500 N / 500L, BMW 320SI
Zitat
Nach diesem Fehlschlag habe ich dann bei Arlt in Stuttgart und bei Media Markt angefragt, wie ein solcher Fall bei ihnen abgehandelt werden würde:
Media Markt; generelles Rückgaberecht innerhalb 14 Tagen
Arlt: Innerhalb 2-3 Tagen gibt es eigentlich nur sofortiger Umtausch oder Geld zurück.
Zitat
Original von Kenny
Hier die geltenden §§
Zitat
Beim Abschluss bestimmter Verträge, z.B. von Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB), Haustürgeschäften (§ 312 BGB), Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing-Verträge, § 481 BGB) und Verbraucherdarlehnsverträgen (§§ 491 ff. BGB) räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB ein. Dieses ist Bestandteil des Verbraucherschutzes und ermöglicht dem Verbraucher, ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss durch Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Sache den Vertrag aufzulösen. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung. Über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert belehrt werden, andernfalls beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe dieser Belehrung. Das Widerrufsrecht erlischt sechs Monate nach Vertragsschluss, jedoch nur dann, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.
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Routinier
Registrierungsdatum: 27.06.2005
Wohnort: Jena, Thüringen
Auto: Hyundai i30 GDH 1.4 Classic+, Fiat Marea Weekend 1.8 ELX
Zitat
Amtlicher Hinweis:
Dieser Untertitel dient der Umsetzung
-der Richtlinie 85/577 EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. EG Nr. L 372 S. 31
-der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19)
-der Artikel 10, 11 und 18 der Richtlinie 2000/31 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. EG Nr. L 178 S.
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Routinier
Registrierungsdatum: 27.06.2005
Wohnort: Jena, Thüringen
Auto: Hyundai i30 GDH 1.4 Classic+, Fiat Marea Weekend 1.8 ELX
Zitat
Original von Kenny
Keine Sorge, dass tue ich schon ;-)
Du hast Dir sogar das richtige Wort fett markiert. Die Aufzaehlungen aus dem ersten Quote sind - wie Du richtig markiert hast - Beispiele. Beispiele haben wohl keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit . Also nur weil das Beispiel "Ich kauf was beim Media Markt und geb's zurueck" nicht aufgefuehrt ist, heisst das nicht das man den §355 BGB nicht anwenden kann. Dazu bitte einschlaegige Urteile der Zivilgerichte nachschlagen. Das hier zu quoten oder gar auszudiskutieren wuerde eindeutig den Rahmen sprengen. Nicht umsonst streiten sich Anwaelte Monate und Jahre ueber ein Gesetz. Deswegen bezweifel ich, dass wir zwei hier uebereinkommen.
Zitat
Die Liste der §§ wo es ein Widerrufsrecht gibt gem. §355 gibt, bzw die auf 355 Verweisen (bei dejure.org kopiert)
Recht der Schuldverhältnisse
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 308 (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit)
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Begründung, Inhalt und Beendigung
Besondere Vertriebsformen
§ 312 (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
§ 312a (Verhältnis zu anderen Vorschriften)
§ 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen)
§ 312e (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr)
Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 (Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen)
Einzelne Schuldverhältnisse
Teilzeit-Wohnrechteverträge
§ 485 (Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen)
Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Darlehensvertrag
§ 495 (Widerrufsrecht)
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 505 (Ratenlieferungsverträge)
Mäklervertrag
Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 655c (Vergütung)
Zitat
Deutsche Gesetze sind halt leider auslegungssache und wie mein Lehrer immer so schoen sagte "Gesetze muss man zuweilen auch mal zwischen den Zeilen lesen."
Zitat
Original von Kenny
Dazu bitte einschlaegige Urteile der Zivilgerichte nachschlagen.