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Foren Gott
Registrierungsdatum: 27.09.2003
Wohnort: Schwerin
Auto: Fiat Punto 1.1 55 S mit fast ELX Ausstattung
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Haudegen
Registrierungsdatum: 02.01.2005
Wohnort: Epfendorf(Rottweil)
Auto: Fiat Punto Sporting I
Zitat
ich hätte angst, dass einer "deinen trick" kennt und schön in dein auto einsteigt....ne ne wäre MIR zu riskant
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GESPERRT!
Registrierungsdatum: 27.09.2003
Wohnort: Bischofsheim Fahrzeuge:Thema 8.32 & Thema Scuro & Fiat Uno & Fiat Uno Turbo & Fiat 500 F
Auto: Lancia Thema Scuro & 8.32, Fiat 500, Uno + Turbo
Zitat
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Routinier
Registrierungsdatum: 25.11.2003
Wohnort: Stolberg (Rhld)
Auto: Bravo Sport 1,4 T-Jet 150 PS