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MiXeRy

Cars In Concepts

  • »MiXeRy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 714

Registrierungsdatum: 04.01.2004

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1

Samstag, 19. März 2005, 22:46

Unterbodenbeleuchtung bei Plus

Hi
hoffe das Thema gabs noch nicht !

Bei Plus gibts jetzt auch Unterbodenbeleuchtungen !

Ansich ja nix alzu Interesantes, allerdings sollten diese Menschen sich mit den HInweisen glaub etwas zurückhalten, oder die bekommen in Zukunft erhebliche Probleme !

Zitat

Hinweis:
Der Einbau der Neon-Unterbodenbeleuchtung ist nicht grundsätzlich verboten. Das Gerät darf allerdings nicht während des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen angeschaltet werden. Auf nicht öffentlichen Straßen oder Parkplätzen nur zu Show-Zwecken steht der Inbetriebnahme der Unterbodenbeleuchtung aber nichts im Wege.


Oder hat sich neuerdings etwas an der Gesetzeslage geändert das man Discout Lichter unters Auto bauen darf ???

Was meint ihr dazu besonders zum Hinweis !


MfG

Thomas

Beiträge: 740

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2

Samstag, 19. März 2005, 22:51

ich sehe das sehr skeptisch
sowas ist doch nicht nur verboten zu betreiben , sondern es darf doch nichtmal angebaut sein - meine ich
bitte berichtigt mich , aber ich glaube das man sowas nichtmal montieren darf
In Marshalltown (Iowa), ist es Pferden gesetzlich untersagt, Hydranten aufzuessen.

MiXeRy

Cars In Concepts

  • »MiXeRy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 714

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3

Samstag, 19. März 2005, 22:55

JA aus dem Grund poste ich das ja !
Da wagt sich Plus aber auf ganz dünnes Eis !
Wenn der erste mal seine 3 Punkte hat und dann zu Plus geht ist Ärger im Revier ! :D
Soweit mein Wissensstand ist darf man die Teile echt nichtmal montieren (was ich für schwachsinn halte aber sowas gibts in D ja öfters)

Würde doch reichen wenn man die Verknackt die es während der fahrt anhaben !

MfG

Thomas

Beiträge: 921

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4

Samstag, 19. März 2005, 23:03

war eigentlich immer der meinung das die montage schon erlaubt ist nur der betrieb auf öffentlichen straßen oder parkplätzen nicht von demher wär das zitat vom plus mit

Zitat

Auf nicht öffentlichen Straßen oder Parkplätzen

ja richtig

Puschi

Routinier

Beiträge: 327

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Auto: Barchetta, 146ti, 147GTA

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5

Sonntag, 20. März 2005, 00:39

solange du dich auf irgendwelchen privatgrundstücken bewegst kannst du dir auch ne flutlichtanlage ans auto bauen oder traktorreifen aufziehen.. das interessiert doch keinen!

was verhängnisvoll ist. ist jener Auszug (ich denke mal es steht wirklich so bei Plus?!) "Das Gerät darf allerdings nicht während des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen angeschaltet werden."
fakt ist nämlich, dass die unterbodenbeleuchtung nur als türeinstiegsbeleuchtung verbaut sein darf und damit mit dem türöffnungsmechanismus gekoppelt sein muß! Ergo, nix ein-/ausschalten, wenn das ding mit schalter eingebaut is und die gesetzeshüter sehen dass, kanns schonmal ärger geben. ich denke aber, daß Plus sich da nich auf so dünnes Eis wagt und das spätestens auf der Verpackung der Röhren der entsprechende, richtige Hinweis steht! Ansonsten könnts wirklich "eng" werden..
.
[sign]GTA![/sign]

Beiträge: 1 364

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6

Sonntag, 20. März 2005, 01:38

meines wissens nach darf die u-beleuchtung nicht mal mehr am Fahrzeug sein! Hat keiner so ein gestzbuch der stvzo

Beiträge: 77

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7

Sonntag, 20. März 2005, 08:01

Zitat

Original von Bravolino
meines wissens nach darf die u-beleuchtung nicht mal mehr am Fahrzeug sein! Hat keiner so ein gestzbuch der stvzo


ICH :D

Zitat


Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung
Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:

* Beleuchtete Firmenschilder
* Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
* Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
* Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.

Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:

* Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
* Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht

Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Quelle

Infobroschüre zu Lichttechnischen Einrichtungen


Noch fragen? *gold*

Keep on *drive*

Beiträge: 1 364

Registrierungsdatum: 28.10.2004

Wohnort: xxxxxx

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8

Sonntag, 20. März 2005, 21:08

also hat sich das geklärt! Danke für den eintrag der stvzo

Shutty

Puntopilot

Beiträge: 1 293

Registrierungsdatum: 31.05.2004

Wohnort: Hockenheim

Auto: Alfa 147 mit Turbine

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9

Montag, 21. März 2005, 13:35

Wann gibts die denn und was kosten die ? Im internet auf plus.de hab ich nix gefunden...

Ich bräuchte nämlich so röhren, aber nic für unters Auto, müssen aber 12V geeignet sein, und bei Plus kann man die ja bei nichtegfallen zurückgeben ;)
Kann aus Zeitlichen gründen nur noch selten hier vorbeischauen, Antworten können deshalb also dauern :(
Das Leben ist ein scheiss Game --- Aber die Grafik ist geil !

spider

Foren As

Beiträge: 75

Registrierungsdatum: 23.06.2004

Wohnort: Aachen

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10

Montag, 21. März 2005, 14:31

steht bei plus im online shop unter rund ums auto! kostet 55€ und ist für 12v

Beiträge: 921

Registrierungsdatum: 03.07.2004

Wohnort: seit neusten in Kempten(Allgäu)

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11

Montag, 21. März 2005, 14:37

http://shop.plus.de/is-bin/INTERSHOP.enf…RxbVRfELbp3tbY=

guckst du hier

schit wollt eigendlich direkt verlinken hat aber nicht geklappt

BlueCoupe

Gesperrt !

  • »BlueCoupe« wurde gesperrt

Beiträge: 969

Registrierungsdatum: 20.03.2005

Wohnort: Essen

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12

Montag, 21. März 2005, 14:42

Man sollte das Thema UBB endlich Gross und Fett übers Board schreiben....

Egal wie, egal wo, die sind mittlerweile ÜBERHAUPT nicht mehr unterm Fahrzeug geduldet.

Das was Plus da schreibt, ist genauso ernst zu nehmen, wie diverse *TOP* Tuner wie Joy Tuning bei Egay, GFK Müll mit "Materialgutschten" anbeiten, die ja *achsoleicht* einzutragen zu bekommen sind, sprich unseriös, und auch im gewissen massen irreführend, tun mir nur leid die Armen säue, die damit von der Rennleitung angehalten werden, die scheren sich nämlich ums Prospekt nen feuchten....

:O

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