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Black Tiger

Haudegen

  • »Black Tiger« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 12. März 2005, 12:56

Unter 18 eigenes Auto zulassen?

Hallo miteinander,

meine Sis hat sich letzte Woche ein Auto gekauft und wollte es durch den Händler auf Ihren Namen zulassen, als sie dies nun letzte Woche abgeholt hat stand auf dem Fahrzeugschein aber nun der Name unseres Vaters, da diese sagten, das unter 18 Jährige kein Auto zulassen dürfen und das angeblich auf der Versicherungsdoppelkarte der Name unseres Vaters stand. Dies stimmte aber nicht.

Was kann man da rechtsmäßig machen, da ja nun so noch ein Besitzer mehr eingetragen ist und das Auto so wieder mehr an Wert verleiert und sie uns im Prinzip verarschen.


Uns geht es hauptsächlich nur darum ob es einGesetz gibt das unter 18 Jährige trotz Einverständnis ihrer Eltern kein Auto zulassen dürfen

Vielen Dank für eure Hilfe



.: Suche :. | .: Biete :. | .: Finde, willste gucken :. | .: klickste Bild !!! Danke fein


.: Black Tigers Punto :.


  • »ghostuser_15« wurde gesperrt

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2

Samstag, 12. März 2005, 13:10

In der Regel kann ein Auto auf jeden zugelassen werden; ich bin zwar aus Ö. aber hab auch meinen Bravo GT mit 17 selbst zugelassen ABER eben NUR mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

th

Black Tiger

Haudegen

  • »Black Tiger« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 508

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3

Samstag, 12. März 2005, 13:15

Die besteht habt ihr vlt. nen paragraphen oder so?



.: Suche :. | .: Biete :. | .: Finde, willste gucken :. | .: klickste Bild !!! Danke fein


.: Black Tigers Punto :.


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4

Samstag, 12. März 2005, 13:46

Also wenn ich mich richtig erinnere, brauchst du nur nen schriftliche Einwilligung von beiden Elternteilen. Dann sollte das kein Problem sein

ZeNiTH

Lebende Foren Legende

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5

Samstag, 12. März 2005, 16:00

das ist gar kein Problem, ein 16 jähriger kann ein auto haben, das ist gar kein problem, musste halt mal zum anwalt, guggn was der sagt
ZeNiTH-Tuning

Basti

Haudegen

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6

Samstag, 12. März 2005, 16:11

Frag mal Fabian500 der muss sich damit auskennen :D

FABIAN500

GESPERRT!

  • »FABIAN500« wurde gesperrt

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Auto: Lancia Thema Scuro & 8.32, Fiat 500, Uno + Turbo

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7

Samstag, 12. März 2005, 17:24

Zitat

Original von Basti
Frag mal Fabian500 der muss sich damit auskennen :D


Danke... für die ehre LOL :ugly:

Punto2Sporting hat recht :klatsch:
jeder darf ein Auto haben bzw. auf sein Namen zulassen... solange er kein Führerschein hat, darf er aber das Fahrzeug nicht *drive* :bash: :D
[IMG]http://images.zerom.de/data/media/30/Signatur8.32.jpg[/IMG]

Black Tiger

Haudegen

  • »Black Tiger« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 508

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8

Samstag, 12. März 2005, 17:32

danke für die hilfe, gibts da auch nen paragraphen zu?



.: Suche :. | .: Biete :. | .: Finde, willste gucken :. | .: klickste Bild !!! Danke fein


.: Black Tigers Punto :.


[mTm]

Tripel-As

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9

Samstag, 12. März 2005, 17:40

also auf der Versicherungskarte der Axa steht so ne Stichpunktliste drauf, was man alles mitnehmen muss, wenn man ein Auto anmelden möchte.
Unter anderem steht da auch drauf : Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nicht Volljährigen (ungefährer Wortlaut, kann mich nicht mehr 100% dran erinnern) !
Punto GT ... ACCEPT NO iMiTATiONS

Punto Fan

Foren Gott

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Auto: Fiat Punto 1.1 55 S mit fast ELX Ausstattung

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10

Samstag, 12. März 2005, 17:59

Zitat

Original von Black Tiger
meine Sis hat sich letzte Woche ein Auto gekauft


Was für ein Auto denn?

Ich tippe auch einen grünen Corsa B 3-Türer mit NULL-Ausstattung! Oder?

... mehr Bilder gibt es hier.

"Wenn du versuchst alles was dir an einem FIAT merkwürdig erscheint zu reparieren, dann kann ich dir garantieren, dass du wahnsinnig wirst."

Thyrsos

Kaiser

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11

Samstag, 12. März 2005, 18:05

Oder nen blauer Punto 176 mit 5 Türen? :P
> Punto 188 R.I.P. semper fidelis <

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12

Samstag, 12. März 2005, 18:08

soviel ich weiß, ist deine Sis geschränkt geschäftfähig und brauch um den Kaufvetrag rechtes zu machen, die erlaubnis deiner eltern BGB § ka

Punto Fan

Foren Gott

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13

Samstag, 12. März 2005, 18:08

Zitat

Original von Thyrsos
Oder nen blauer Punto 176 mit 5 Türen? :P


Das wäre ja mal ne gute Wahl :D !!

Ne im Ernst... in letzter Zeit haben sich in meinem Umfeld so viele Mädels einen Corsa B gekauft, alle in Grün :doh: ! Deshalb Frage ich.

Ford KA wäre auch noch ne Möglichkeit.

... mehr Bilder gibt es hier.

"Wenn du versuchst alles was dir an einem FIAT merkwürdig erscheint zu reparieren, dann kann ich dir garantieren, dass du wahnsinnig wirst."

BlackAngel

Routinier

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14

Samstag, 12. März 2005, 19:28

Zitat

Original von Motorbreath
soviel ich weiß, ist deine Sis geschränkt geschäftfähig und brauch um den Kaufvetrag rechtes zu machen, die erlaubnis deiner eltern BGB § ka


Es geht ja nicht um den Kauf sondern um die Zulassung!
Aber normal kann jeder ein Auto auf zulassen sobald die Eltern damit schriftlich oder sogar persönlich(bei der Zulassung dabei) damit einverstanden sind!

FABIAN500

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15

Samstag, 12. März 2005, 19:29

was sagt eigentlich die Verschicherung dazu? ?(
[IMG]http://images.zerom.de/data/media/30/Signatur8.32.jpg[/IMG]

[mTm]

Tripel-As

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16

Samstag, 12. März 2005, 19:34

Zitat

Original von FABIAN500
was sagt eigentlich die Verschicherung dazu? ?(


Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das ist kein Problem !
Punto GT ... ACCEPT NO iMiTATiONS

ranger

Kaiser

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Auto: Escort MK5 Cabrio XR3I;Escort MK7 Cabrio Mondeo

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17

Samstag, 12. März 2005, 19:34

Ich kann auch mein Auto auf meinen 10 jähringen Sohn zulassen das ist kein Problem :D
cu Ranger 8)



*drive* :eek: *drive*

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Black Tiger

Haudegen

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18

Samstag, 12. März 2005, 20:22

Sie hat sich einen Kia Picanto mit MP3 player, klima elektrischen fensterhebern anderen kühlergrill NSW etc gekauft, schon ein schmuckstück, aber ein kia....!

aber eine rechtliche grundlage hätte ich doch eigentlichs chon gerne, denn die können ja sonst behaupten was sie wollen?!?!



.: Suche :. | .: Biete :. | .: Finde, willste gucken :. | .: klickste Bild !!! Danke fein


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Cinquecento1

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19

Samstag, 12. März 2005, 20:41

such nach bürgerlichen gesetzbuch, eingeschränkt kauffähig, taschengeld paragraph usw...

google halt mal ;-)


von dem kaufvertrag zurück zutreten ist kein problem wenn die eltern keine ausdrückliche einwilligung gegeben haben...
wenn die aber bei vertragsunterzeichnung oder so dabei waren ist das auch gelaufen...

biker27

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20

Samstag, 12. März 2005, 23:18

hallo,

wie es rechtlich genau aussieht weiss ich nicht, denke das es aber kein grösseres problem ist.
aber eine zulassungstelle lässt ein fahrzeug nur auf denjenigen zu der auf der doppelkarte steht. wenn es durch einen dritten gemacht wird (wie in deinem fall) ist zudem eine unterschriebene vollmacht und der ausweis nötig.

jetzt stellt sich für mich die frage wie kommt der name auf die doppelkarte (das geht ja noch), warum hat dein vater die vollmacht zum zulassen eines fahrzeugs unterschrieben wenn er es gar nicht wollte und hat zudem noch seinen ausweis da gelassen.

gruß biker27