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jayII

Foren Gott

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1

Samstag, 19. Februar 2005, 12:49

Anhörungsbogen

Wenn ich den Nescheid über ein Verwarngeld bekommen habe kann ich einspruch erheben .
Tu ich die und es kommt zu einer Verurteilung muß ich mit welchen kosten rechen ?
Ich glaub mich an 10% der Strafe , jedoch min. 25€ zu erinnern

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2

Samstag, 19. Februar 2005, 13:20

Wenn du einspruch erhebst kann die Sache in die Verhandlung vor Gericht kommen. Laut Aussage unseres Firmenanwalts kostet eine Verhandlung mindestens 200-300 Euro.

So war es jedenfalls bei meiner Sache wegen zu Dichtem auffahren da hab ich dann den Bußgeldbescheid bekommen und habe dann lieber gezahlt da mir ein Verfahren zu heiß war.

Denke bei einem Verwarngeld wird die Reglung gleich sein
Fiat Marea 1.6 ELX Limousine Motorschaden am 17.07.2005 seit 06.12.2009 wieder ein Marea 1.6 SX

Aktuelle Autos: Audi A6 2.8 V6, Audi V8 4.2, Fiat Marea 1.6

Bisherige Autos (ältestes zuerst): Fiat Bravo 1.6, Fiat Marea 1.6, Audi 80 2.6 V6, Audi A4 2.4 V6, Audi A4 2.6 V6

jayII

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3

Samstag, 19. Februar 2005, 13:29

Hmm das doch ein bissen heftig , aber bevor es zur Verhandlung kommt werde ich doch noch mal vor die Wahl gestellt ob ich nicht doch lieber Zahlen will , wenn das Verfahren vorher nicht eingestellt wird .

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4

Samstag, 19. Februar 2005, 13:53

was hasten überhaupt verbrochen?

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5

Samstag, 19. Februar 2005, 14:02

Zitat

Original von Bravolino
was hasten überhaupt verbrochen?


Hätte ich jetzt auch fragen wollen, klingt nämlich eher, als hättest du ne Ordnungswirdrigkeitenanzeige bekommen? Wegn eines Verwarngeldes (höchstens 35Euro) ne fette Show abzuziehen wär ja ein ein bisschen sehr *gaga*


Yes, I did it again..
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jayII

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6

Samstag, 19. Februar 2005, 14:07

Ich hab mich unbeabsichtigt auf einen Behindertenparklpatz gestellt von 13:51-13:58 uhr .
Was mich daran stört es wahr mitte Dezember fast alle Parkplätze waren frei und dir Politesse muß mich beobachtet haben , da die Zeuit genau stimmt als ich aber inder Nähe des Parkplatzes gesucht habe hatte ich niemanden gefunden .

Und mich kotzt diese Wegelagerei und Abzocke in unserer Stadt an , ist echt nicht mehr normal hier .

Zitat

Wegn eines Verwarngeldes (höchstens 35Euro) ne fette Show abzuziehen wär ja ein ein bisschen sehr


Darum will ich es ja auch nicht bis vor Gericht kommen lassen , aber ich will versuchen das es eingestellt wird ohne die Gefahr vor Gericht zu kommen .

Cinquecento1

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7

Samstag, 19. Februar 2005, 14:21

Zitat

Original von jayII
Was mich daran stört es wahr mitte Dezember fast alle Parkplätze waren frei...

...aber inder Nähe des Parkplatzes gesucht habe hatte ich niemanden gefunden .



hö? versteh ich nicht!? widersprichst du dir da gerade selber? oder hab ich nen fehler im system?

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8

Samstag, 19. Februar 2005, 14:22

Also es läuft so:

Zuerst kommt der Anhörungsbogen (den hastr du jetzt wohl)

Dort kannst du EInspruch erheben und abschicken.

Dann wird das Verfahren aufgrund deines Einspruches entweder eingestellt oder der Einspruch wird nicht berücksichtigt.

Im letzten Fall kommt dann der Bußgeldbescheid an dich. Legst du nun innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein kommt es zur Verhandlung.

Das heisst jetzt kannst du Einspruch einlegen allerdings bringt dieser meist garnix da du nunmal auf den Parkplatz standest ...
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JanC

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9

Samstag, 19. Februar 2005, 14:25

Sorry, aber das wird _niemals_ eingestellt.
Wenn alle Parkplätze frei waren warum nimmste dann ausgerechnet den Behindertenparkplatz?

Zahls lieber, es wird definitiv nicht eingestellt, mit welchem Grund denn? Du sagst doch selber da du da drauf geparkt hast und das die Politesse dich aufgelauert hat is ja nich verboten, wenn auch nich gerade nett :D

Macht die sache nur teurer, lass es und park da halt nich wieder.

Im Übrigen find ichs grundsätzlich OK das die _dafür_ nen Parkticket verteilen, bei vielen Sachen kann ichs nicht verstehen, aber es gibt Leute die sind auf diese Parkplätze angewiesen und die habens sowieso bestimmt nicht leicht...


Oder versteh ich jetzt falsch und du warst berechtigt da zu parken? Dann nat. Widerspruch einlegen und am besten gleich an die örtliche Zeitung von wegen Behindertenfeindliche Stadt und so...

jayII

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10

Samstag, 19. Februar 2005, 14:32

@Cinquecento1 ne das ist ja das komische ich hab keine Politesse gefunden aber die haben die genaue Abfahrzeit , ich hab nämlich zuerst nicht gewusst warum ich ein Ticket dran hatte .

Zitat

Im Übrigen find ichs grundsätzlich OK das die _dafür_ nen Parkticket verteilen, bei vielen Sachen kann ichs nicht verstehen, aber es gibt Leute die sind auf diese Parkplätze angewiesen und die habens sowieso bestimmt nicht leicht...


Ich eigentlich auch aber die Plätze neben mir waren alle frei , ein Tag vorher stand das Schild übriegens nicht da

Zitat

Das heisst jetzt kannst du Einspruch einlegen allerdings bringt dieser meist garnix da du nunmal auf den Parkplatz standest ...


Ja ich dachte vielleicht kann ich Zeit Rausschlagen weil das Auto nicht auf mich läüft .



Ist schon komisch das bei uns die Kontrollen am Ende des Jahres immer verstärkt werden , wenn die Stadt kein Geld mehr hat .

alsdorfer

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11

Samstag, 19. Februar 2005, 14:33

ich würd an deiner Stelle auch zahlen...du hast weniger Stress, es wird dir in Zukunft eine Lehre sein (ok, du hast es in diesem Fall nicht gewußt oder gesehen dass es ein B-Parkplatz war, hab ich doch richtig verstanden oder?).
Aber ob Wegelagerei oder nicht, ist vollkommen egal, finde ich. Es ist ein Parkplatz der für Leute mit Behinderungen da ist und dann sollte man da auch nicht parken. Und wenn man doch da parkt muss man eben mit der Verwarnung leben, egal ob man es nun absichtlich gemacht hat oder nicht. Wie heißt es so schön: Augen auf im Straßenverkehr!! Dann sieht man auch die Schilder die den Parkplatz kennzeichnen. Noch ne Frage: Steht die Verfahrensweise im Falle eines Widerspruches nicht auf dem Anhörungsbogen auf der Rückseite oder so?
:D LATTENROST IST KEINE GESCHLECHTSKRANKHEIT!!! :D





Nur wer sich bewegt, spürt auch die Fesseln die er trägt!!

jayII

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12

Samstag, 19. Februar 2005, 14:40

Zitat

Noch ne Frage: Steht die Verfahrensweise im Falle eines Widerspruches nicht auf dem Anhörungsbogen auf der Rückseite oder so?


Ja aber da steht nicht wie es weitergeht wenn es nicht eingestellt wird , ich will eigentlich nur wissen was passiert wenn wir jetzt sagen : "wir wissen nicht wer gefahren ist " . Dann stellen die entweder da verfahren ein oder ermitteln weiter -> später vor Gericht .
Die frage ist jetzt wenn ich bescheid bekomme es geht vor Gericht ob ich dann noch die Möglichkeit habe die 35 Euro zu bezahlen .
Weil die haben ja kein Foto wer gefahren ist , außer vielleicht die Politesse di es gesehen hat .

Bravofreak

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13

Sonntag, 20. Februar 2005, 01:00

Es ist doch völlig egal wer gefahren ist, oder in dem Fall eigentlich mehr "nicht gefahren" ist.

Das ist ein Parkticket, das muss immer der Halter vom Fahrzeug zahlen, völlig egal wer das Auto da hin gestellt hat.

Du hast nur die Möglichkeit zu sagen das Auto stand nicht auf dem Behindertenparkplatz, oder du warst zu der Zeit mit dem Auto wo ganz anders.
Und das zu beweisen obwohls nicht so war, ist erstens mal unrecht, und zweitens dürfte das unmöglich werden.

Die Politesse saugt sich das Kennzeichen und den Autotyp ja net aus die Finger... :rolleyes:

Also würd ich sagen zahlen und gut is....

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14

Sonntag, 20. Februar 2005, 01:12

also ich würde auch zahlen und net rummachen!
Mit dem Zeit rausschlagen zählt bei dir nicht mehr es verjährt
nur dann wenn du die strafe vor mehr als ....monaten
begannen hast und bis jetzt nix begangen hast! Hast du
einmal den zettel erhalten gibt es das mit dem verjähren
nicht mehr!

Hamburg Rulez

Doppel-As

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15

Sonntag, 20. Februar 2005, 08:30

also!!!........
was du machen kannst ist in die aussage schreiben "das du es nicht mit absicht gemacht hast du warst in eile und hast die kennzeichnung übersehen und es tut dir echt leid das du diesen fehler gemacht hast und das du verstehst das es dafür ein ticket gibt bla...bla... !naja dann kannste glück haben das du keine bzw ne kleinere strafe bekommst (weil du reue zeigst) ;) :thumb:



und weil du sagst abzocke naja ich hab letztens ein schreiben bekommen "sie haben den sicherheitsabstand von 50m unterschritten bla..bla..bla.. (nicht pkw sondern lkw!)80 eu und 3 punkte!!!!und wie schnell geht das vor dir zieht einer rein und schwups biste fällig!
aber andersrum siehst du fahrzeuge aus berlin mit einem blaulicht drauf (die bonzen rickschas)die ballern mit 30cm abstand nur links fahrend drängelnd an dir vorbei!!!aber die dürfen das ja auch!!! :ugly:

aber nicht aufregen einfach schreiben bezahlen und deinen teil denken!
deutschland ist arm .... seit froh das ihr durch sowas helfen könnt! :bash: *gaga*

Beiträge: 740

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16

Sonntag, 20. Februar 2005, 09:31

ich wurde auch mal "opfer"
wie immer am jahresende . ich bin kurierfahrer und weiss das es vom gesetzgeber eine zumutbarkeitsregelung gibt , die besagt das man in haus-zu-haus geschäft keine anschnallpflicht hat .#
ich also am ausliefern und tätätä die polente : sie sind nicht angeschnallt ! ich also gesagt : zumutbarkeit blablabla . sagt der grüne : ich diskutiere nicht . legen sie einspruch ein und warten ab .
ich so getan , kam nach zwei wochen ein anhörungsbogen warum und wie .
ich eine kopie der stopliste dazu gelegt und zu beweisen das es max 100 meter waren , bums kam der wisch : zahlen maximal 10 meter laut unserem dafürhalten !
machste nix - kannst dich nur freuen das du der stadt in schlechten zeiten über die runden geholfen hast

und in deinem fall : es zahlt der halter und wenn der s nicht war muss der halter einspruch einlegen und den namen des fahrers nennen .
das wird dann aufjedenfall bearbeitet und wenn du noch den lappen auf probe hast und als fahrer ermittelt wirst bekommste nen gutschein für ne nachschulung und fettes bussgeld weil die ermitteln mussten

besser zahlen - nicht rebellieren
In Marshalltown (Iowa), ist es Pferden gesetzlich untersagt, Hydranten aufzuessen.

Torsten

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17

Sonntag, 20. Februar 2005, 10:49

weist du was, geschied dir zu recht. hätte dir viel teurer stehen kommen müssen.
hast du mal versucht auch nur an einen rollstuhlfahrer zudenken in dieser situation?
guter freund ist seit einem badeunfal im rollstuhl und mich kotzt sowas an wenn ich mit ihm irgentwo hin fahr und alle behindertenparkplätze belegt sind obwohl diese a... nicht mal ne spur von einer behinderung haben und wir uns auf einem normalen stellplatz wo ja nunmal überhaupt kein platz ist stellen müssen und dann noch ne beule ins auto rammeln.
wir rufen bei sowas auch immer gleich die bullen und lassen das dann regeln.
jedenfalls, wenn alles frei war wäre ich gleich auf einen freien parkplatz und dann bräuchtest du hier nicht so rumheulen.

jayII

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18

Sonntag, 20. Februar 2005, 11:07

Ich habe nochmal mit ein paar Leuten erzählt und meine Chancen stehen woll eher schlecht , also bezahl ich es doch .

@Hamburg Rulez wenn ich das so schreiben würde wäre es sogar die Wahrheit , hab ja auch die Parkscheibe rausgelegt und die Schilder waren neu .


@Torsten Ich bin bestimmt einer der Letzten der auf so einen Parkplatz absichtlich parkt , aber in diesen Fall hab ich 100% niemanden behindert , da waren noch min 3 Plätze frei . Aber ich verstehe deinen Einwand .

Was mich nur stört ist da warrten die Wirklich bis einer falsch parkt und kommen anschlissend wenn er weg ist aus uhren versteck und verteilen Tickets , wäre einer gekommen und hätte gesagt sie parken falsch wär ich sofort woanders hin , aber schon die Tatsache das sie die genaue Zeit haben sagt mir das sie mich die ganze Zeit beobachtet haben und kein Intresse an so etwas haben .

Und ich finde (rund)5 minuten falsch geparkt ohne behinderung , wäre vielleicht eine mündliche Verwarnung wert aber nicht 70 DM .

Naja ich werd es nächste Woch Überweisen .