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puntostyler85

Suchtbolzen

  • »puntostyler85« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:16

Vordere scheiben tönen

hallo,

Ich habe gehört man darf bis zu einer bestimmten prozent zahl die vorderen scheiben tönen.
ist das wahr oder einfach nur gelabber??

gruß denis
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Staubkuchen

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2

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:18

angeblich bis 30% fluten kannst du sie ... aber da serienscheiben schon bis zu 25% geflutet sind lass es bringt nix !

puntostyler85

Suchtbolzen

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3

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:23

Zitat

Original von Staubkuchen
angeblich bis 30% fluten kannst du sie ... aber da serienscheiben schon bis zu 25% geflutet sind lass es bringt nix !


ein kumpel hat sie es sich jetzt machen lassen. sind schon geil aus. ist auch nicht arg dunkel. aber man bemerkt schon einen unterschied.

er meint ist alles legal.
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Staubkuchen

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4

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:26

Zitat

Original von puntostyler85

Zitat

Original von Staubkuchen
angeblich bis 30% fluten kannst du sie ... aber da serienscheiben schon bis zu 25% geflutet sind lass es bringt nix !


ein kumpel hat sie es sich jetzt machen lassen. sind schon geil aus. ist auch nicht arg dunkel. aber man bemerkt schon einen unterschied.

er meint ist alles legal.



kennste nicht das thema .... leute labern viel wenn der tag lang ist :catch:


ist leider so ... und naja lega ist vieles laut gerede .... fahre zum tüv und frage nach dann biste SAFE !

puntostyler85

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5

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:27

Zitat

Original von Staubkuchen

Zitat

Original von puntostyler85

Zitat

Original von Staubkuchen
angeblich bis 30% fluten kannst du sie ... aber da serienscheiben schon bis zu 25% geflutet sind lass es bringt nix !


ein kumpel hat sie es sich jetzt machen lassen. sind schon geil aus. ist auch nicht arg dunkel. aber man bemerkt schon einen unterschied.

er meint ist alles legal.



kennste nicht das thema .... leute labern viel wenn der tag lang ist :catch:


ist leider so ... und naja lega ist vieles laut gerede .... fahre zum tüv und frage nach dann biste SAFE !


das stimmt dann wohl.
muss mich mal erkundigen oder vill weiß da jemand genauer bescheid:thumb:
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Blueboy

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6

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:49

Prinzipiell gilt schonmal, dass Folien auf den vorderen Scheiben illegal sind, egal wie hell oder dunkel. Einzige Ausnahme sind meines Wissens diese Splitterschutzfolien von Foliatec, aber die sind nicht getönt.

maggus

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7

Sonntag, 12. Juli 2009, 14:38

Selbst die ist nicht legal, sondern nur für Motorsportzwecke geeignet. Die Legalität bedeutet nur das du sie für diesen zweck benutzten darfst und sie dafür getestet wurde.

Einzige Möglichkeit Scheiben vorne zu tönen ist, das du vom Augenarzt eine Bestätung kriegst wo drin steht das du was mit den Augen hast und dich die Sonne blendet (gibts irgendeine Krankheit) Dann kannst du dir die Scheiben vorne tönen.

Selbst das fluten ist nicht legal, da der genau %-Bereich nicht errechnet werden kann. So müsste bei jeder Scheibenflutung die Lichtdurchlässigkeit der jeweiligen Scheibe geprüft werden, und das ist übelst teuer.
So kannst du also auch mit dem fluten auf die schn**ze fallen ;-)

Gruss Markus

Crank

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8

Sonntag, 12. Juli 2009, 15:09

ka ob legal oder illegal.... aber der tüv zumindest segnet das hier ab :no1:

auch wenns nix für mich wär :thumb:

GLASTONE

flashas

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9

Sonntag, 12. Juli 2009, 15:54

Der Kerl, bei dem ich meine Scheiben damals hab tönen lassen, meinte auch er kannte lange zeit einen Prüfer, der die vorderen Türen eingetragen hat, aber nun sei dieser leider in Rente. Aber auch das kann nur Gerede sein...
Meine Scotch Whisky Seite mit Deals :)

Tommey

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10

Sonntag, 12. Juli 2009, 16:01

Zitat

Original von Crank
ka ob legal oder illegal.... aber der tüv zumindest segnet das hier ab :no1:

auch wenns nix für mich wär :thumb:

GLASTONE


Bei denen hab ich meine Rückleuchten machen lassen.
Die Qualität der Arbeit war... naja... ned wirklich doll :ugly:

Und das Rückleuchten fluten sollte natürlich total legal gewesen sein.

Im Endeffekt wars Lehrgeld, mehr ned.


Zum Thema vordere Scheiben und Folien:
Auf der Frontscheibe ist jegliche Folie verboten.
Die Seitenscheiben dürfen noch mit der Splitterschutzfolie von Foliatec ausgestattet werden.
(So sagte es mir damals jedenfalls der Leiter vom Foliatec Stützpunkt, wo meine Heckscheiben gemacht worden)

Die vorderen Seitenscheiben darf man bis zu einer gewissen %-Zahl auch tönen.
Die Zahl meint allerdings nicht die Tönung sondern die Fläche.
Deswegen gibt es auch von CFC die Wave Folie.
Da sind dann vorne auf den Fenstern nur zwei kleine Keile.
Das hat dann auch ne ABE.

MfG Tommey



maggus

König

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11

Sonntag, 12. Juli 2009, 18:36

Es dreht sich bei den ABE´s bzw ABG´s nur um die Folie, nicht um den Einbau! Das muss drin stehen in dem Zettel!

Wenn es dir der TÜV einträgt und das in der Kontrolle angezweifelt wird, dann kann bei einer Nachkontrolle eines anderen Sachverständigers auch der Tüv´er eine auf den Sack kriegen und ist seine Lizenz los!

Da wir in der Firma auch CFC Styling Station sind, kann ich nursagen, das diese Wave-Style Folien eine ABE haben, diese nur für die hinteren Seitenscheibe gilt, und das die vorderen Seiten nur zur Show und Shine Zwecken beklebt werden ;-)

Wir selbst tönen an den vorderseiten keine Scheiben, da wir
1. die Kunden drauf hinweisen müssen und
2. wir der Arsch sind wenn was passiert.

Gruss

puntostyler85

Suchtbolzen

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12

Sonntag, 12. Juli 2009, 21:27

also ich glaub es ist doch nicht legal.

muss mal den fragen wie er es mit tüv gemacht hat und mit was
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$teppi

Suchtbolzen

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13

Montag, 13. Juli 2009, 11:18

Gibts nicht bereits Scheiben mit ner gewissen Werkstönung?
Hat dann auch diese 35%.

Teilweise kannst ja bei Audi, BMW und VW nicht normal von vorne od. der Seite ins Auto gucken... da ist wie sone blaue "Trübung" drüber.
Allgemein fällt mir das in letzter Zeit bei einigen neueren Autos auf.

Ansonsten hab ich mal irgendwo was gelesen von solchen Kontrastfolien... die man wohl einsetzen darf. (Ist vom Material her wie sone SKI-Brille und hat auch sonen orangenen Ton) Da weiß ich nur nicht ob das wie erwähnt mit ner bestätigten Augenkrankheit zusammenhing od. allgemein erlaubt war.