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pette

Haudegen

Beiträge: 548

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21

Donnerstag, 12. April 2007, 20:05

sicher ist es nicht ganz richtig, wenn dir das nicht gesagt wurde, versteh dich da auch.. aber sieh es mal von der seite, dass sie selbst bei einem geringen schaden alles ordentlich ersetzt u sogar neu lackiert haben, so dass das auto ordnungsgemäß wieder hergerichtet dasteht.. sagen hätten sie es trotzdem können, davon jetzt mal abgesehen..

DaReal

Routinier

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22

Donnerstag, 12. April 2007, 22:37

Naja, ich finde es eine Schweinerei ... ausdrücklich wurde mehrmals gefragt, ob der Wagen unfallfrei ist und es wurde immer mit JA bestätigt ...

Und nun stellt sich raus, dass dem nicht so ist. Leider schade, dass ich das jetzt sicher nicht mehr beim Händler anbringen kann, da ich ja beweisen müsste, dass der Wagen mit dem Schaden gekauft wurde.

Hinterher ist man immer schlauer ... ich glaube nächstes mal werde ich mit dem Wagen bei ner Fachwerkstatt ranfahren und die das mal durchchecken lassen.

Beiträge: 746

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Auto: Lancia Delta

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23

Donnerstag, 12. April 2007, 22:48

ich vermute mal, dass wurde dem händler gar nicht mitgeteilt bzw. das wußten die selber gar nicht?

wenn das wirklich nen "oppa" war, dann hat der das evtl ja vertrödelt als er den abgegeben hat ?(
und dann, wird das glaub ich richtig schwierig ;)

panebianco

Routinier

Beiträge: 361

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24

Donnerstag, 12. April 2007, 23:20

also hab jetzt ned alles gelesen, aber bei mir wars so:

mein gt hab ich als unfallwagen gekauft.. zwar repariert, aber im vertrag stand unfallwagen!

haube, scheinwerfer und front war im arsch! =) nix anderes.. kein weiteres blechteil etc.

und wegen dem wurde mir meine bella als unfallwagen verkauft...!

vor verkauf wurde sie komplett neulackiert.

vor 3.5 jahren hatte ich einen unfall... 11'000 Schweizer Franken schaden sind entstanden dazumals.. =) ein sturer pfosten der nicht ausweichen wollte.

jetzt wird mein auto bald mal zum dritten mal lackiert (komplett)... wenn ich also mein auto verkaufe, müsste ich es als ein Totalschaden verkaufen? nach ein paar theorien? *ggg*

wenn du die ganzen jahre, nie was hattest, das auf nen unfall zurückzuholen ist. würd ich es sein lassen.. sparst dir schlussendlich viele kostbare nerven.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »panebianco« (12. April 2007, 23:21)


Cinquecento1

CFI Elite

Beiträge: 4 265

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25

Donnerstag, 12. April 2007, 23:32

ein unfallschaden muss angegeben werden nur angegeben werden, wenn es dadurch ein unfallwagen ist - ab wann es ein unfallwagen ist, ist mir leider nicht 100%ig ersichtlich.
nur weil der koti mal ab war und die haube neu ist, muss das bei weitem kein unfallwagen sein...

auf nachfragen hätten sie dir die schäden aber nennen müssen - wenn sie es gewusst haben! und auch das würde es zu beweisen gelten!

hier ist zuviel halbwissen im umlauf (meins eingeschlossen) ;)

cosenza1981

Tripel-As

Beiträge: 176

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26

Freitag, 13. April 2007, 07:17

………..ich zitiere einfach mal aus der Autobild……



Ist das schon ein Unfallwagen?

Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.

Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD- Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.

Erst recht, wenn bei einem Internet-Angebot die Anreise zu aufwendig ist, um am Ende einen Schrotthaufen vorgeführt zu bekommen. Ein Anruf beim Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) klärt, wo der nächste Profi-Schätzer zu finden ist (Telefon 0 30-2 53 78 50, http://www.BVSK.de). Vor Ort hilft natürlich auch eine Probefahrt zum TÜV. Der nimmt rund 50 Euro für seine Bemühungen und muss selbst für Fehlurteile hinterher geradestehen

Mumins

Lebende Foren Legende

Beiträge: 1 578

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27

Freitag, 13. April 2007, 08:14

Bei einem Händler bzw. Autohaus ist davon auszugehen, dass sie vom Unfall Kenntnis haben müssen. Zudem gilt da Beweislastumkehr. Ist der Schaden nicht offensichtlich und auch für einen Laien nicht sichtbar dreht sich die Beweislast nach § 476 BGB um in Richtung des Händlers.

Schon bei einer kleinen Delle im Neuwagen gibt es Ärger:

Neuwagenhandel: Arglistige Täuschung bei verschwiegenem Schaden

Der Käufer eines fabrikneuen Pkw wird arglistig getäuscht, wenn ihm eine Delle in der hinteren Türe verschwiegen wird, die mit einem Aufwand von 390 Euro gespachtelt und neu lackiert werden musste. Das entschied das Landgericht (LG) Gießen zu Lasten eines Kfz-Händlers. Der Händler verteidigte sich damit, nur sein "örtliches Personal", nicht sein Verkaufsangestellter habe von dem Schaden gewusst. Ohne Erfolg: Bei einem Neuwagen sind selbst Kleinschäden zu offenbaren, so die Richter. Ob der Verkäufer vom Schaden wusste, ist unerheblich. Werde der Verkäufer nicht informiert, sei dies ein Organisationsmangel (LG Gießen, 4 O 269/04)

oder

Mit der Zusicherung der „Unfallfreiheit“ müssen Kfz-Händler vorsichtig sein.



Das zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Karlsruhe. Der Kunde hatte bei einem Kfz-Händler einen gebrauchten Pkw für 25.000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag war im Feld „unfallfrei“ das Wort „ja“ eingedruckt. Nachdem der Käufer einen Farbunterschied an der hinteren linken Seitenwand festgestellt hatte, bestätigte ihm der Händler, dass der Pkw vor seiner Erstzulassung mit einem Aufwand von rund 800 Euro (interne Kosten) repariert worden sei. Der Käufer wollte die Rückabwicklung des finanzierten Kaufs.

Das LG gab ihm Recht. Das Autohaus habe die Unfallfreiheit garantiert. Die Richter wiesen auf den Charakter des Pkw als „junger Gebrauchter“ hin, ferner auf den Status des Beklagten als „angesehener Kfz-Vertragshändler“. Die Zusage „unfallfrei“ bedeute zwar nur, dass keine wesentlichen Vorschäden vorlägen. Bagatellschäden würden keine Rolle spielen. Das konnte den Händler jedoch nicht retten. Zum einen lagen schon die internen Reparaturkosten bei 800 Euro. Zum anderen war die Instandsetzung nicht perfekt gelungen, weil ein sichtbarer Farbunterschied vorhanden war.

lowaboi

Haudegen

Beiträge: 522

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28

Freitag, 13. April 2007, 08:58

Vielleicht ist nur ein Ast auf die Haube gefallen...

Wenn er neue Leuchten und Blinker hätte und der Rahmen gerichtet worden wäre, hmm dann...

Wie sieht's dann rund um den Kühler aus, ist da auch was neu?

Sicher alles ein Frage der Definition. Aber wenn ich recht erinnere hast du den Wagen bei einem Ford-Händler gekauft und da wäre ich mir nun wirklich nicht sicher ob der die gesamte Vorgeschichte kennt. Der hat doch wohl nur in Zahlung genommen

Wenn du den Wagen beim Fiat-Dealer erstanden hättest, womöglich auch noch bei dem, der den Service gemacht hat, dann wäre der Fall für mich ein anderer.

Ich habe mir angewöhnt, falls der Wagen ein Scheckheft hat, die eingetragenen Händler anzutelefonieren und da kurz nachzuhaken.

Perry

Mimose

Beiträge: 1 462

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Auto: viele Baustellen

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29

Freitag, 13. April 2007, 09:48

Woran erkennt man, eine "nicht originale" Motorhaube?

Kammikaze

Tripel-As

Beiträge: 228

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30

Freitag, 13. April 2007, 10:03

laut gesetz kannst du den wagen auch noch zum vollen kaufpreis nach bis zu 30 jahren zurückgeben!! also wenn du drauf bestehst muss der verkäufer dir das volle geld für das auto wiedergeben!! is bei versteckten mängeln und betrug so!!



*Wer andern´ eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät *gaga**

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kammikaze« (13. April 2007, 10:04)


Red-Devil-86

Routinier

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Beiträge: 463

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31

Freitag, 13. April 2007, 10:04

Wie soll denn das gehen ?( ?( und wo steht das? Dann will ich auch mein geld wieder :D

DaReal

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32

Freitag, 13. April 2007, 10:07

Ich habe keine AHnung ...

Jedenfalls meinte mein Mechaniker auf jeden fall, dass der Wagen schonmal einen Unfall hatte. Er hatte dadurch Mehrarbeit zu leisten, was letztendlich zu meinen Unkosten beigetragen hat.

Auf jeden fall war er sich sicher, dass der Wagen schonmal einen Frontschaden hatte. Der Kotflügel auf der Beifahrerseite hat schon seit dem Kauf eine Beule/Schramme ... ist mir aber leider erst ca. 3 Wochen nach Kauf aufgefallen. Eigentlich hätte man das beim Kauf sehen müssen, Auch der Lack an dieser Stelle scheint nicht original zu sein (das ist jetzt der Kotflügel auf der Beifahrerseite. Dieser wurde beim jetzigen Unfall nicht gewechselt.

Die Stoßstange hatte ich mal selbst erneuert zwecks lackierter Stoßstange mit Neblern ... gut, aber mir als Leihe fällt halt nicht auf, ob es ein Unfallwagen ist wenn die Stoßstange runter ist.

Naja, bin derzeit noch am Überlegen ... das Auto hat mir ja eigentlich sogar meine Mutter gekauft, war ja quasi ein geschenk, ich musste es mir nur ausscuehn :)

So im Nachhinein finde ich's aber echt "scheiße" auf gut deutsch, dass ich so viel Geld für nen Unfallwagen hingelegt habe, bzw. zumindest nen Wagen der nach dem Gesetz nicht Unfallfrei ist (so wie es damals ausdrücklich behauptet wurde)

DaReal

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33

Freitag, 13. April 2007, 10:11

Zitat

Original von Kammikaze
laut gesetz kannst du den wagen auch noch zum vollen kaufpreis nach bis zu 30 jahren zurückgeben!! also wenn du drauf bestehst muss der verkäufer dir das volle geld für das auto wiedergeben!! is bei versteckten mängeln und betrug so!!


Naja, der Wagen wurde ja jetzt repariert und hatte ja vor kurzem nen Unfall, da wird es sehr schwer bis fast unmöglich noch zu behaupten, dass der vorher schon nen Unfallschaden hatte (und ich und 3 Werkstätten das nicht bemerkt haben).

Dass das Autohaus das nicht mitbekommen hat, dass das ein Unfallwagen ist bzw. der Wagen zumindest nicht mehr Unfallfrei ist kann ich kaum glauben ... dann würde ich das personal als Unfähig einstufen. Ich weiß zwar nicht inwieweit sich die Mechaniker da die Gebrauchtwagen beim instandsetzen angucken aber sowas hätte doch auffallen müssen.

Mein Mech hat mir z.B. auch stellen gezeigt am Schweller (Beifahrerseite), wo der Kotflügel deutlich versetzt auf dem Rahmen aufliegt ... er meinte der Wagen hätte dort z.B. auch mal ordentlich aufgesetzt. Diverse Stellen an denen der Lack fehlt (im Radkasten) was eindeutig auf nen Aufsetzer zurückzufähren ist.

xbertone

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34

Freitag, 13. April 2007, 10:14

Kollegen :D

Wir müssen die unterschiedlichen Gesetze beachten.... in der Schweiz ist es so, dass der Unfallwagen klar definiert ist - ein Auto ist ein Unfallwagen wenn er einen Achsenbruch erlitten hat.

Alles andere ist ein Blechschaden - klar, ein fairer Verkäufer teil dem Käufer einen grösseren Schaden auf jeden Fall mit.

Bei einem korrekt und sauber gerichteten Unfall sieht niemand, dass was daran gemacht wurde - wenn jetzt Probleme entstehen - dann kann es gut sein, dass 1. gepfuscht wurde und Geld zu sparen, 2. der jetztige Händler mehr Geld verdiennen will :D.

Ich sage nur folgendes: Mein Vater hatte vor Jahren mit mit einem Tipo einen Unfall - die ganze Front wurde gewechselt und der Wagen dazumal für fast 13'000 CHF wieder hergerichtet. Der Wagen war besser als ab Werk, Spaltmasse etc. waren noch nie besser gewesen.




Fiat X1/9 1500 Five Speed

Cinquecento1

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35

Freitag, 13. April 2007, 10:17

und ausserdem wurde hier die rechtslage für deutschland auch noch nicht eindeutig geklärt...
man müsste sich die unrteile direkt durchlesen und nicht nur einen satz davon. ausserdem sollten sich die fälle schon ähneln und man sollte sich nicht nur an einem richterspruch aufhängen...

wer macht sich die arbeit? :-D


@dareal
rechtsschutzversichert? dann lass den kram doch nen profi erledigen...
bzw über deine mom - wenn sie käufer ist

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eric

Eroberer

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36

Freitag, 13. April 2007, 10:38

Klingel doch einfach mal bei dem Opa durch, wenns keinen Umzug von ihm gab, hast du ihn schnell ausfindig gemacht.
Dann weißt du was los war und es muss keine paar Seiten lang vermutet werden.

Du sagst auch immer wieder, es sei ein Unfallauto, so ganz klar bewiesen hat das aber dir keiner, also von daher. Ne getauschte Haube (falls sie denn wirklich getauscht ist) wegen irgendetwas, was herabfiel, sähe ich nicht als Riesenmangel oder gar UNfall an.

Also Opi anrufen.

SilverAlfa

Haudegen

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Auto: Alfa Romeo 145

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37

Freitag, 13. April 2007, 11:12

Kann Eric da nur zustimmen, keiner scheint es richtig zu wissen und selbst wenn man laut Gesetz nach 30 Jahren den Wagen noch zurückgeben kann, du wirst niemals beweisen können das es beim Kauf so war!

Da könnt ich ja in 3 Jahren wenn ich mein Auto nichtmehr will schnell den Kotflügel abschrauben, ihn mässig dranschrauben und dann dem Händler der ihn mir vor 5 jahren verkauft hat sagen: "hier, das war ein Unfall, der Kotflügel wurde mal gewechselt! als anno dazumal die Russen einmarschiert sind muss da ein Panzer gegen gefahren sein!"
Mehr als gelächtert wirst du da von keinem bekommen!

Was ich sagen will,
falls der Händler das wusste damals und er es bewusst verschwiegen hat dann ist es klar ne Sauerrei, nur wird es dir absolut nix bringen deswegen nach 3.5 Jahren ein Fass aufzumachen

Quapuzi

Routinier

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Auto: Cube, Polo G40, Käfer Speedster, 600L, NSU-Fiat 1000

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38

Freitag, 13. April 2007, 11:15

Zitat

Original von DaReal
Jedenfalls meinte mein Mechaniker auf jeden fall, dass der Wagen schonmal einen Unfall hatte. Er hatte dadurch Mehrarbeit zu leisten, was letztendlich zu meinen Unkosten beigetragen hat.


Wie gut kennst du den Mechaniker?
Bei so einer Aussage würde ich stutzig werden...ist ja schnell mal gesagt und mehr Geld kassiert...